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Stättlein / vnd sagt / daß gemeltes Wasser Crempe / welches mitten durch das Stättlein fliesse / schiffreich / vnnd das Land herumb sümpfich / vnd fruchtbar seye / vnd daß die Inwohner / mit Kauffmanschafft / vnd dem Ackerbaw / sich nehren. In deß Adriani Romani parvo Theatro Vrbium stehet / daß Crempe Anno 1271. zur Statt gemacht / vnnd Anno 1535. befestiget worden. Es hat VVilhelmus Alardus, Theologus, vnnd Poeta Laureatus, viel Jahr allhie gelebt. In einer Franckfurtischen Relation stehet / daß Anno 1627. Casseldorff / ein Adelich Hauß / vnd Vestung / bey der Crempe / mit Accord / an die Käyserischen kommen seye. So ist auch Crempe selbsten / Anno 1628. den 4. 14. Novembris, wegen Hunger / mit Accord / von den Käyserischen erobert worden. In dem nächsten Dänischen Krieg / hat die Dänische Besatzung zu Crempe / den Schwedischen / mit Außfällen / nicht geringen Schaden zugefüget / wie man nach vnd nach auß Hamburg berichtet hat. Es stehet aber in dem Tomo 5. Theatri Europaei fol. 1123. b. es habe der König in Dännemarck / Anno 1646. die Fortificationes zu Crempe / Christianpreiß / vnnd an andern Orthen mehr / niederreissen / vnd auff die Gräntzen ein Realwerck legen / selbiges wol besetzen / vnd mit aller Behörung auffs beste versehen lassen.


Dernburg /

Ein Closter / Cistertzer Ordens / im Stifft Hildesheim / so / vermög der ersten Stifftung / vnd Concordaten der Teutschen Nation / dem gedachten Orden Anno 1633. ist restituirt worden; wie Romanus Hay, in Aula Ecclesiastica, pag. 341. saget. In dem General Friedens-Schluß / zwischen der Käyserlichen Mäyestät / etc. vnnd der Cron Schweden / stehet / articul. 5. daß die Neun Clöster im Stifft Hildeßheim / deren sich die Hertzogen von Braunschweig Anno 1643. auff gewisse Maaß begeben / den Catholischen verbleiben sollen.


Detleben /

Ein Meil von Schöningen / vnnd zwo von Halberstatt / nicht weit vom Kiwitzerdamm (von welchem auch der Hessumer Damm nicht ferne ist) gelegen / allda Anno 1641. die Weymarischen / als Wolffenbüttel blocquirt wurde / ihr Lager hatten. Sonsten will sich von diesem Orth / was er seye / vnnd weme er gehörig / nichts finden lassen. Auß der Landtafel zwar erscheinet fast / daß Er an den Gräntzen deß Hertzogthumbs Braunschweig / aber allberait im Halberstättischen gelegen seye.

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_075.jpg&oldid=- (Version vom 14.9.2022)