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Christianpreiß /

Ein starckes Schloß / oder newe Vestung / mit etlich wenig Häusern / oder vielmehr Hütten / welches zuvor anderswo gestanden / vnd eines Edelmans Hauß gewesen ist / so König Christian der Vierdte auß Dännemarck vor sein Geldt erkaufft / abbrechen / vnd / vnter seinem Namen / wieder auffrichten lassen; wie den 8. Mertzen / deß 1645. Jahrs / auß Holstein geschrieben worden ist. Ligt recht an der Ost-See / vnnd eine Meil wegs von Kiel. Sihe Crempe / vnten. Anno 1643. im Christmonat / haben die Schwedischen diese Vestung / durch einen Kriegslist / erhascht; an Geschütz / Kriegs-Vorrath / sonderlich aber an hinein geflehntem Gut / ein stattliches erobert: Vnnd seynd darauff Renßburg / Flenßburg / Itzehoe / Bredenburg / vnd andere Orth mehr / auch in ihre Hände gerathen. Anno 1644. im Sommer / haben die Dänischen / bey der gedachten / im Hertzogthumb Holstein gelegenen Vestung Christianpreiß / den Paß / die Newe Mühle genant / besetzt / eine Schantz auffgeworffen / vnnd den 26. Brach-Monats auff die Schwedische Schiff / so da im Hafen gelegen / zu schiessen angefangen / darüber der Schwedischen Admiral / Herr Clauß Flemming / geblieben: Der Schwedische Feld-Marschall / Herr Torstensohn / aber / hat die gedachte Schantz erobert / vnd geschleifft / vnnd über 1200. Dänische darinn niedergemacht. Bey den Friedens-Tractaten / ist hernach dem König diese Vestung auch wieder gegeben worden.


Crempe / Krempe.

Von diesem dem König in Dännemarck gehörigen vesten / mit einem starcken Wall / breiten Graben / vnd einem schönen / wolzugerichten Zeughauß / versehenem / vnnd nicht sonders weit von Glückstatt gelegenem Stättlein / schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / am 58. Blat / vnnd im Jahr 1596. also: Das Stättlein Krempe / davon das gantze Refier vmbher die Kremper Marsch genennet wirdt / hat den Nahmen vom Wasserfluß Krempe / der dardurch / vnd daran hinweg laufft / vnnd das Land befeuchtet / folgendts aber in die Störe streichet / vnnd mit derselbigen in die Elbe / vnnd letzlich in die Offenbahre See fällt. Hievon hat man diese Vers:

Urbs ego Cimbrigenae non infima gloria terrae,
Velifero Crempa flumine, Crempa vocor.

Es ligt diß Stättlein im Lande Stormaria / vom Fluß Störa also geheissen. Wer diß Stättlein anfänglich angelegt / vnd erbawet / kan ich nicht wissen. Diß aber liset man / daß Graff Gerhard in Holstein / vnd Stormarn / diß Nahmens der Erste / Graven Adolphs deß Vierten Sohn / diesem Stättlein Statt-Recht / vnd das Wapen / verehret habe. Auch hat Herr Johann von Rantzow etc. diß Stättlein / im Lübeckischen Kriege / mit Wällen / Graben / vnnd Brustwehren / dermassen befestiget / daß es noch einen guten Puff außhalten kan. Biß hieher gemeldter Angelus; der auch am 59. Blat / das Krempische Wappen setzet. Georgius Braun / nennets im Vierdten Theil seines Stättbuchs / ein Holsteinisch

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_074.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)