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Gefälle / nach dem das alte Kornhauß daselbst gebawet / anhero gebracht.

2. S. Elisabethae Wittiben Hauß / darinn ein zimbliche Anzahl armer Wittiben ihre Wohnung vnnd Vnterhalt haben.

3. S. Nicolai Wittiben Hauß / darinn gleichfalß etliche alte Wittiben vnterhalten werden.

4. Das BeginenHauß / darinnen etliche Jungfrawen im vnverehlichten Stand ihre gemeine Intraden vnnd Behausung haben / auch junge Mägdlein vnterweisen.

5. Das Waysenhauß / so durch Dotation eines Neapolitanern Tarquinii de Molignano, so sich etlich Jahr zu Bremen auffgehalten vnd daselbst verstorben / Anno 1598. erst angefangen / vnd durch Christlicher Leute mildte Zustewr folgents vermehret vnd begabet worden / darinn ein zimblich Anzahl Knaben vnd Mägdlein / so Wäysen geworden / alle in roth Tuch gekleidet (auch dannhero die rothen Kinder genandt) vnnd instituirt, biß sie zu Diensten vnnd Handtwercken können außgebracht werden.

6. Der armen Seefarth Gesellschafft Anno 1554. fundiret, darinn auß der Kauff- vnnd Schiffleuthe Zustewr / ein merckliche Anzahl alter Männer / die zur See Schaden gelitten / oder sonsten in Armut gerathen / vnterhalten werden.

7. Ausserhalb der Statt S. Remberti Hospital / so von erwehntem Ertzbischoff erst fundirt, folgends aber mehr bereichet / vnd durch gute Administration gebessert worden / daselbst alte Leuthe / Manns vnnd Frawen / Zeit ihres Lebens zum Vnterhalt gewisse Pfründen vnd Häuser haben.

8. Anhero gehöret auch das Zucht vnd Werckhauß / daselbst Gottlose vnnd verruchte Menschen / Mann vnnd Weibes-Personen / Jung vnnd Alt / durch Zwang vnd Zucht zu besserm Leben / der Arbeit vnd Erlernung einer Handthierung angewiesen / vnd vom Müssiggang abgeführet / vnd zur Tugendt vnnd Gottesforcht ermahnet werden / vnd ist diß Bremische Zuchthauß / wegen guter Ordnung sehr gerühmet / auch deßfalß bey verschiedenen Politicis praedicirt worden. Vid. Reinking. lib 2. class. 1. de regim. secul. cap. 7. nu. 6. Maximil. Faust. in consil. pro aerario consil. 455. circa fin. Limn. de jur. pub1. in addit. ad lib. c. 7. n. 15. Nach dem aber bey entstandenen Teutschen Vnruhen dise löbliche Ordnung vnd Vorhaben in Anno 1629. etwan in Abgang gerathen / ist jedoch auff Befehl eines Löbl. Magistrats in An. 1644. vorige Ordnung vnd Anstalt renoviret, vnnd nebenst dem Zuchthauß zu Vnterhalt deren so zu arbeiten begehren / ein Werckhauß / darinn die Männer zum holtzraspen / die Weiber vnnd Mädgen zum spinnen / die Knaben aber zu Erlernung allerhand manefacturen angewiesen werden sollen / angestellet worden / welches auch in guter Ordnung vnterhalten worden / biß Anno 1647. durch Anzündung eines dabey stehenden / mit Pulfer erfüllten Thurns / diß Zucht- vnd Werckhauß ruiniret, welches im 1650. Jahr / wieder new erbawet worden.

Nach dem die Päbstliche Ceremonien zu Bremen in Anno 1522. zum theil abgeschaffet / vnnd hingegen die Evangelische Religion / eingeführet worden / (so annoch nach Anweisung deß Göttlichen Worts reformiret, in Kirchen vnnd Schulen der Statt / vnd dero angehörigen Gebieth auff dem Lande / geprediget vnd gelehret wird:) Als ist vom Rath zu Bremen im Prediger Closter S. Catharinae ein Schul verordnet / vnnd Anno 1528. zum ersten Rectore desselben Johannes Oldenburgius bestellet / in welcher Schul die Jugend in Gottes Furcht / Künsten vnd Spraachen / ohn eintzig didactron gelehret / vnd denen Praeceptoribus ex publico salaria zugeleget werden. Folgents aber ist neben dem Paedagogaeo (so in acht Classibus bestehet / auch Schola Illustris, darinn die höhere Faculteten / Theologia, Jurisprudentia, Medicina, so dann utraque Philosophia ac Philologia profitirt, vnd exerciret werden / angerichtet worden / jewede Facultet hat ihre absonderliche schöne Auditoria, vnd ist von Inheimbschen vnnd Frembden auß fernen Königreichen vnd Landen / ein zimliche Frequentz von Studiosis: Dannhero

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_062.jpg&oldid=- (Version vom 5.12.2022)