Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 044.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wegen deß den Bürgern erblich gehörigen Feldes fürs Vieh / das Herden-Thor genant wird; daran dieser denckwürdige Vers geschrieben stehet:

Brema ut sis sospes, hospita fortior hospes:
Bremen sey Indächtig /
Laß nicht mehr ein / du seyst denn Ihrer mächtig.

Das dritte Thor hat von dem nahend gelegnen Tempel Anscharii den Nahmen / welchen Hartvicus, zur Gedächtnüß deß Vierten Bischoffs allhie / deß H. Anscharii, sampt einem kleinern Capitul / im Jahr 1182. angerichtet hat. Das vierdte Thor wird Porta Divana; vnd das Fünffte S. Stephani, wegen der benachbarten Collegiat-Kirchen dieses Nahmens / genennet / vnd ist gegen Abend gelegen; allda man Anno 1602. ein starckes Bollwerck erbawet hat / darzu hernach noch ein anders kommen ist. In dieser Alten Statt / seyn ausser deß obgedachten Doms / oder Ertzbischofflichen Kirchen / Vier Pfarrkirchen / deren die zu Vnser Frawen die Aeltiste ist: Auff welche die obgedachte zu S. Anschario, oder Ansgario; item die zu S. Martin / vnd die zu S. Stephano, folgen thun. Es hat auch ein Collegium für die studierende Tugend; Item / allerhand Gebäw / für die Arme / Krancke / vnd Fündelkinder. Sonsten seyn allda / ausser deß oberwehnten Rathhauses / zu sehen / das Kauffhauß / das Zollhauß / deß Raths Apotheck / das Zeughauß / die offentliche Speicher / oder Kornschütte / vnd vmb den Marckt / gegen dem Rathhauß über / die Schütting / da die 16. Elterleute zusammen kommen / wann etwas / wegen gemeiner Statt / auß Bewilligung deß Raths / zu berathschlagen fürfällt. Es seyn die Burger einer gutthätigen Natur / vnd Gastfrey gegen die Frembde; in Vermehrung deß Gewerbs gar arbeitsam / vnd embsig; wie dann der meiste theil von der Kauffmanschafft; theils auch von ihren Erb-Aeckern / vnd obangedeuter Viehezucht / vnd dem Biersieden / leben: welches Bier / so röthlecht / vnd weiß / herlich gut ist / vnd in die benachbarte Länder / nach Holland / vnd weiters / überflüssig verführet wird / weilen es so wol geschmack / vnd annehmlich ist / keine Wind / vnd reissen in den Därmen / sonderlich das / so im Frühling gebrawen wird / leichtlich verursachet. So hat die Statt die Gerechtigkeit in der Weser zu fischen / von dem Schloß Hoya an / so Lüneburgisch / biß an die gesaltzene See. Gleichmäßige Gerechtigkeit hat Sie auch in der Hunta / Leßmona / vnd andern Wassern. Der Magistrat bestehet von 24. Personen / vnd vier Burgermeistern / deren zween ein Jahr lang regieren; vnd wird der / so das halbe Jahr durch den Fürtrag / vnd die Direction hat / der Praesident genant: den gantzen Rath aber / mit seinen Theilen / nennen Sie die Witheit / Weißheit / oder gleichsam der Weisen Rath; in welchen meistentheils die fürnembsten / das ist / die nützesten / vnd besten / vnter der Burgerschafft / sonderlich der Burger Söhne / so gestudiert / doch also / daß der halbe Theil von Kauffleuten ist / gezogen werden. Vnd sihet man da in derselben Erwöhlung / nicht auff Gunst / Schwäger- vnd Blut-Freundschafft / sondern auff Verdienst / Tugenden / vnd Geschicklicheit; wie Joh. Angelius à Werdenhagen, (welcher part. 3. de Rebuspubl. Hanseat. cap. 2. et 12. vnd in Antegressu partis 4. weitläuffig von Bremen schreibet) fol. 421. erinnert. Sonsten ist auch Anno 1641. ein Bericht / von dieser Statt / vnd ihrem Stande / in den Druck kommen; welcher / vnter anderm / nachfolgendes in sich begreiffet; daß namblich / fürs Erste / vnverneinlich seye / daß E. E. Rath der Statt Bremen ihre eigene freye Statt-Regierung / in Geist- vnd Weltlichen Sachen / ohne zuthun der Herren Ertzbischöffe / verwalten / den Magistrat vor sich setzen / Burgermeister / vnd Rath / an der Verstorbenen / vnd Abgestandenen Stell / ohn einige Maßgebung / oder Confirmation / der Herren Ertzbischöffe / erwehlen / andere Officia, vnd Aempter / außtheilen / von den Officianten Rechnung fordern / vnd einnehmen / darvon quitiren / der Statt Sachen / vnd Güter / verwalten / Burger auffnehmen / Ihnen schwören lassen / Aempter / Zünffte oder Güldten / erlauben /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_044.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)