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Stiffte / die Stätte Halberstatt / Gröningen / Aschersleben / Osterwyck / etc: Die Aembter / Hornburg / Langenstein / Schlanstätt / Brock / Oschersleben / Kroppenstätt / Gütersleben / Item Hoimburg / Hauß Neundorff / vnd Schneitlingen / welche dem Dom-Capitul zuständig: MönchsClöster seyn / Hulseberg / Hamersleben. Nonnenklöster / Adersleben / Hodersleben / Hoimersleben / Gröningen: Adeliche Schlösser Ermßleben / Wegeleben / Schwanbeck deren von Hoim / Falckenstein / Pesekendorff / Newendorff / Scharmbecke / deren von der Asseburg / Terenburg etwa deren von Veldtheim / Kochstätt deren von Schierstätt / Stiga deren von Berlöpsch. An Fruchtbarkeit weichet der Boden keinem Benachbarten. Holtzung hat dieses Land mehr / als das Erzstifft Magdeburg. Fast mitten im Lande ligt ein Wald / der Hackel genant / dabey Hackeborn (Hackelborn) / etwan ein alte Herrschafft. Bey Aschersleben fähet an ein grosser See / strecket sich zimlich hoch hinauff über Gatersleben / vnnd ist sehr fischreich. Die Religion darinn ist von Alters her vermänget gewesen / nämblich Römisch-Catholisch / vnd der Augspurgischen Konfession. Biß hieher Nehel. Sihe vnten / in Beschreibung der Statt Halberstatt / ein mehrers von diesem Bistumb / vnnd desselben Vorstehern. Vermög deß auffgerichten / vnd Anno 1648. zu Münster publicirten General Friedens / verbleibt dieses Stifft dem Herrn Churfürsten zu Brandeburg; wie auch die Grafschaft Hohenstein / oder Hohnstein / namlich so weit / als sie ein Lehen von Halberstatt / vnnd in 2. Herrschafften / oder Aembtern / Lor / vnd Klettenberg / sambt Zugehör / bestehet; also / daß Er / der Herr Churfürst / vnd die andern Herren Marckgrafen zu Brandeburg / sich Fürsten zu Halberstatt nennen lassen mögen; jedoch / daß das Capitul zu Halberstatt / oder die Canonicaten / verbleiben sollen. Was aber das Closter Grüningen / so an Halberstatt kommen / anbelangt / solle solches den Hertzogen von Braunschweig wider geben werden, auch der Vorbehalt deren Rechten / so denselben an das Schloß Westerburg zustehen ihnen verbleiben.


IV. Das Herzogthumb Braunschweig stosset an Hessen / das Eichsfeld / Thüringen / die Grafschafften Hohenstein / Hoye / vnd Schauenburg; die Stiffter Quedlinburg / Halberstatt / Magdeburg / Corvey / vnnd Hildesheim / die Marck Brandeburg / Hertzogthumb Lüneburg / etc. Ist vor Zeiten getheilet / in das Wolffenbüttelische / Calenbergische / vnnd Grubenhagische Gebiet. Newlich hat es nur zwo Fürstliche Regierungen im Lande gehabt / als Herren Augusti, Herzogen zu Braunschweig / vnd Lüneburg / etc. zu Wolffenbütel / so Anno 1579. den 10. April / geboren worden / vnd etliche Herren Söhne / als Hertzogen Rudolphum Augustum, Antonium Ulricum, vnd Ferdinandum Albertum, deren der Erste An. 1628. 16. Maij / der Andere 33. 4. Octob. vnd der dritte An. 36. den 22. Maij / gebohren worden / vnd der ältiste Ann. 51. mit einer Grävin von Barby ehelich Beylager gehalten / etc. im Leben hat. Sein Herr Vatter ist gewesen Hertzog Heinrich der Jüngere zu Lüneburg / auff Dannenberg. Die andere / oder Calenbergische Regierung / war Herrn Christian Ludwigen / Hertzogen zu Braunschweig / vnd Lüneburg / Administratoris deß Stiffts Walckenriedt etc. Hertzogen Geörgen / Hochseeliger Gedächtnuß / Herrn Sohns zu Hanover / so Anno 1622. den 25. Hornung / zu Nachts / zwischen 10. vnd 11. Vhren / gebohren worden ist. Als aber der alte Hertzog Friederich / so zu Zell Hoff gehalten / den 10. Christmonats Anno 1648. vmb 4. Vhr Nachmittag / gestorben / so hat ihme Hochgedachter Hertzog Christian Ludwig / im folgenden Jahr / zu Lüneburg / Zell / vnd andern Orten deß Hertzogtumbs Lüneburg / so dem hochernandten ohne eheliche LeibsErben abgeleibten Hertzog Friederich davon gehöret / huldigen lassen / vnd seine Hoffhaltung forthin zu Zell angestellt; hergegen seinem Herren Brudern / Herzog Georg Wilhelmen / auch Hertzog Georgen Sohn / zu Göttingen / vnd im Calenbergischen Fürstenthumb / gehuldet worden ist: Welcher Hertzog Georg Wilhelm An 24. 16. Jan die Jüngere Herren Brüder

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_007.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)