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Fischbeck. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Satzungen der Bergakademie zu Clausthal vom 14. Mai 1919

d) Das Professorenkollegium faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und die Mehrzahl der übrigen Mitglieder des Professorenkollegiums anwesend sind.

Ist das Professorenkollegium nicht beschlußfähig, so sind die Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen, die, sofern die Sitzung nicht in die Ferien fällt, darüber ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschließen kann.

Kann der Rektor in den Ferien einen gültigen Beschluß des Professorenkollegiums nicht herbeiführen, so handelt er in unaufschiebbaren Angelegenheiten auf eigene Verantwortung und setzt das Professorenkollegium davon baldigst in Kenntnis.

Schriftliche Abstimmungen sind ausnahmsweise zulässig, sofern kein Mitglied des Professorenkollegiums Widerspruch erhebt.

e) Der Rektor hat die den Beschlüssen des Professorenkollegiums entsprechende Berichte an den Minister unter der Bezeichnung „Rektor und Professorenkollegium der Bergakademie“ zu erstatten.

Derartige Berichte sind den Mitgliedern auf Verlangen nachträglich durch Umlauf der Urschrift unverzüglich mitzuteilen.

f) Die bei einer Abstimmung in der Minderheit gebliebenen Mitglieder können die Angabe ihrer Abstimmung mit Begründung in der Niederschrift und Berichterstattung darüber an den Minister beanspruchen.

g) Den Mitgliedern des Professorenkollegiums ist jederzeit während der Dienststunden Einsicht in die Akten über Angelegenheiten ihrer Institute oder ihrer Lehrfächer und über die vom Professorenkollegium beratenen Gegenstände zu gestatten. Auch können sie vom Rektor das Niederschriftenbuch zur Einsicht erbitten. Entfernung von Akten aus den Geschäftszimmern[1] ist nur ausnahmsweise auf kurze Zeit und mit besonderer Genehmigung des Rektors gegen Empfangsbescheinigung gestattet.


C. Besucher.
§ 11.
Einteilung der Besucher.

Die Besucher zerfallen in Studierende, Hörer und sonstige zur Annahme von Unterricht berechtigte oder zugelassene Personen.


  1. Vorlage: Gezchäftszimmern
Empfohlene Zitierweise:
Fischbeck. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Satzungen der Bergakademie zu Clausthal vom 14. Mai 1919 . Pieper’sche Druckerei, Clausthal 1919, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Satzungen_der_Bergakademie_zu_Clausthal_vom_14._Mai_1919-2.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)