Seite:Sankt Andreasberger Bergfreiheiten von 1681 Seite 16.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und schöppen auch gemeine Bürgerschafft Unser Bergstadt St. Andreasberg die schudige Erbhuldigung gethan und würcklich geleistet daß wir ihnen dagegen zu gesaget und versprochen haben, Ihrer Privilegien, so sie von Weÿland wohl gebohrnen Graaffen zu Hohnstein Herrn Heinrich[1] und Herrn Ernsten[2] wollseeligen gedächtniß in Anno 1521[3] erlanget und bißher in geruhlichen besitz und gebrauch gehabt gleicher gestalt, als von Weÿland Unsern in Gott ruhenden Vorfahren und noch letzt hier die Durchlauchtige Herr Christian Ludewig[4] und Herr Johann Friedrich[5] Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg Hochseel. Gedenckens respective am 13ten Junÿ 1649[6] und am 5ten Junÿ

1671[7] Dieselbe Confirmiret und bestättiget


Anmerkungen Wikisource

  1. Heinrich XII. von Hohnstein, Herr in Klettenberg, Verweser des Eichsfeldes
  2. Ernst V. von Hohnstein, Herr in Klettenberg und Lohra
  3. Bergfreiheiten von 1521
  4. Christian Ludwig (Braunschweig-Lüneburg)
  5. Johann Friedrich (Braunschweig-Calenberg)
  6. Bergfreiheiten von 1649
  7. Bergfreiheiten von 1671