Seite:Sankt Andreasberger Bergfreiheiten von 1681 Seite 14.jpg

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steter und fester haltunge haben wir angezeigte Graaffen und Herren Unser angebohren Sÿgel deß wir in gesambt gebrauchen vor Uns Unsern Erben und Erbnehmen ihrer unten anthun hangen, der gegeben ist nach Christi Unsers Herren Gebuhrt zu Ein Tausend fünff Hundert und ein und Zwantzigsten Jahrs Sontages nach viti[1]

Weil wir hoch ermelder fürst dan Ihren Unterthänigen suchen in Gnaden Stadtgegeben; als Confirmiren und bestättigen wir hiemit und in Krafft dieses Brieffes gedachter Unser freÿen Berg-Stadt Privilegia, so sie deren biß Dato in geruhligen Besitz und Gebrauch

gehabt und hergebracht, und weiter nicht


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  1. 3. Juli 1521jul.