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ich öffentlich nicht verwende) vorzulegen, sowie zwanzigRevelabo pudenda tua. einwandfreie Persönlichkeiten als Zeugen dafür anzuführen, daß sich meine Illusion von „Freundschaft“ an überzeugenden Tatbeständen nähren konnte. Meine Selbstachtung fordert, die ehemals gern und oft dokumentierte Behauptung der Angehörigen Herrn Manns, meiner diffamierten Person „nahe zu stehen“, als mich verletzend und herabwürdigend zurückzuweisen.


4.

Ich habe, bevor ich nur eine Antwortzeile auf Herrn Manns öffentlichen Insult drucken ließ, bei Herrn Mann, das Private des Falles betonend, telegraphisch angefragt, ob er für seine Ueberzeugung mit der Waffe eintreten wolle. – Ich habe das Austragen in der Oeffentlichkeit (um Herrn Manns willen) gewissenhaft zu verhüten gestrebt und erst als seine unsinnig-selbstgerechte Blindheit keine Wahl ließ, meine bis zum Verlust des Lebensunterhalts bedrohte bürgerliche Person mit der Feder zu schützen versucht. – Ich bin froh, daß Herr Mann selber sein und mein Telegramm zitiert, denn es zeigt besser als ich sonst vermöchte, wie ich als Angelegenheit persönlichen Gewissens zu behandeln gesucht habe, was Thomas Mann zu würdelosem Literatenstreit erniedrigt.


5.

Herr Mann zitiert falsch! Ich habe nicht geschrieben er sei „Lügner“ und „Fälscher“, denn ich würde selbst einen Sträfling nicht so plump iniuriös benennen. Ich habe behauptet und behaupte fernerhin, daß Herr Mann in bestimmt gekennzeichneter Hinsicht nicht die Wahrheit sagt und Tatbestände fälscht... Der Zwerg, mit dem Herr Mann mich artig vergleicht, der Gnom, den der Mann im Märchen auf dem Rücken tragen muß“, ist – das Gewissen. An ihm scheint Herrn Manns allzu genügsame Bürgerethik nicht allzuschwer schleppen zu müssen, sonst würde er auch den Namen des in der „Lessingschen Psyche“ so prächtig Bewanderten anständig und klar nennen, da vague Zwischenträgerei bisher ungreifbarer Sykophanten namenloses Vorrecht war...