dann gelte er für schuldig!
Gesteht er’s aber ein und leistet er Ersatz,
dann soll er nicht die Todesstrafe leiden.
samt seinen Kindern, die nur Alters halber
nicht eidlich aufgenommene Bundesmitglieder sein können,
soll einen Eid in ihrem Namen schwören.
für jeden, der von seinem schlimmen Weg sich kehrt.
mög man ihn mit dem Eid des Bundes aufnehmen,
den Moses einst mit Israel schloß,
zu dem Gesetz des Moses wieder sich zu wenden
mit ganzem Herzen, ganzer Seele...
als bis er vor dem Zensor stand,
der ihn erprobt und prüft.
zu dem Gesetz des Moses wieder sich zu wenden,
mit seinem ganzen Herzen, seiner ganzen Seele...
der Zensor soll ihm dann gebieten... tötet ihn...
zu dem Gesetz des Moses wieder sich zu wenden;
denn alles ist genau darin erklärt.
zum Zweck, dies alles Israel ins Gedächtnis einzuprägen,
ist ganz genau erklärt im Buch der Zeitperioden
nach ihren Jubeljahren, ihren Wochen.
zu dem Gesetz des Moses wieder sich zu kehren,
da weicht der Engel Mastemas von ihm,
wofern er seine Worte aufrechterhält.
am Tage, wo er dies erfuhr.
„Was deine Lippen sprechen, mußt du halten“
d. h. erfüllen, (Num 30, 3)
womit man sich zu der Gesetzestreue verpflichtet,
beileibe nicht für ungültig erklären.
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 940. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_940.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)