und sich im Land Damaskus niederließen,
sie alle, die Gott Fürsten nannte.
und seine Ehre ward in ihrer keinem Mund verletzt.
der das Gesetz studiert,
wie schon Isaias sagt:
„Er bringt das Werkzeug für sein Werk“ (Is 54, 16).
die kommen zu dem Brunnengraben
gemäß den Vorschriften, die der Gesetzgeber verordnete;
sie sollten sie befolgen
in jener ganzen Zeit des Frevels (Ez 21, 30).
bis daß der Lehrer der Gerechtigkeit am Schluß der Tage kommt.
darf je das Heiligtum betreten,
um den Altar dort anzuzünden;
sie sollen vielmehr seine Tore schließen,
wie Gott gesagt:
„O schlösse jemand unter euch die Türe zu, (Mal 1, 10)
damit ihr nicht umsonst auf meinem Altar Feuer machtet!“
nach des Gesetzes wahrem Sinn zu handeln,
solang die Zeit des Frevels dauert,
und sich nicht von den Kindern des Verderbens sondern,
nicht ferne stehn dem sündhaften, unheiligen Reichtum,
der von Gelübden, Flüchen und vom Tempelgelde stammt,
die Witfrauen berauben
und Waisen morden.
und zwischen Heilig und Profan! (Ez 22, 26, Lev 11, 47)
die Feste und den Fasttag nach den Anordnungen
der Leute, die im Land Damaskus in den neuen Bund getreten!
und unterstütz die Armen, Dürftigen und Fremden (Ez 16, 49)
und suche Frieden, jeglicher mit seinem Bruder!
und niemand mög an seinen Blutsverwandten eine Sünde tun!
und trage keinen Groll von Tag zu Tag mit sich herum
und trenne sich von jeder Unreinheit nach den Geboten! (Lev 19, 17)
Es schied ja Gott das eine von dem andern.
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 927. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_927.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)