Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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solcher Ihrer Religion wegen / auß Vnserm / auch der Churfürsten / Fürsten vnd Stände des Heiligen Reichs Landen / Fürstenthumben / Städten oder Flecken / mit jhren Weib vnd Kindern / an andere Ort ziehen / vnnd sich niederthun wolten / Daß denselben / solcher ab- vnd zuzug / auch verkauffung jhrer Haab vnd Guter / gegen zimlichem billigen abtrag der Leibaigenschafft vnd Nachstewer / wie eines jeden Orts vnd Alters her / vblich herbracht / vnd gehalten worden ist / vnverhindert männigliches / zugelassen / vnd bewilligt / auch an jhren Ehren vnd Pflichten allerdinges vnenthalten seyn solle.
Ja man ist in diesem Puncten so behuetsam verfahren / daß darueber viel taidung vergangen / Biß man endtlich die gefreyte Ritterschafft vnnd Städte / in solchem ReligionFrieden eingeschlossen/ als im §. Vnnd in solchen, Frieden / etc. zu sehen / Dessen es gantz nicht bedürfftig / da alle vnnd jede Vnterthanen für sich selbst / des privilegij Religionis fähig weren.
Darauß dann öffentlich erscheinet / daß den Vnterthanen die Religion nicht frey gelassen / sondern an derselben staat / ein freyer Abzug eingeräumet worden / Vnd wann jhnen den Vnterthanen / die Religion, Inhalts vnd vermöge des ReligionFriedens / frey gelassen / hette es gaar nicht bedurfft / daß die Augspurgische Confessionsverwandte Stände / erst durch ein sonderlich Decreet,
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)