Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
|
vnd Straßburg / diesem Vorbehalt zu wieder / vorgenommen ist worden / guth zu heissen / Vnd das es auch zu den erfolgten thathandlungen vnd weitleufftigkeiten / nimmer kommen were / da man sich beyderseits des ReligionFriedens hette erinnern / vnd demselben gestracks nachgehen wollen.
Auß welchem allem Wir dann / vmb so viel mehr billigmessige Vrsache haben / diesen vnserer Vorfahren rechtmessigen / wolbedachten resolutionibus vnd decretis nachzusetzen / je mehr Wir / auff was statlichen festen grund dieselbe bestehen / auß den vergangenen actis, vnnd dem klaren Buchstaben deß ReligionFriedens / Vns berichten lassen.
Dagegen auch die protestirende / mit bestande nicht fürwenden können / das dieser Vorbehalt / jhren Ehren vnd Gewissen hinderlich oder beschwerlich sey / Dann der Ehre halben / Sie in dem Vorbehalt selbst sich schon verwahret / des Gewissens halber / aber noch mehr / weil keines theils Religion mitbringet / oder jhre Religion drauff fundiret ist / das ein jeder der derselben zugethan / müste ein ErtzStifft oder praebenda haben / Auch die Catholische Geistlichen / so aber noch nicht in hoher Weyhe / wann sie sich in den Ehestandt begeben / solche Stifft vnd Praebenden, ohne einigen nachtheil ihrer Ehren / weil sie zu Geistlichen höhern Emptern
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)