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Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen

Stifftfundationen, Electionen, Praesentationen, Confirmationen, alten herkommen / Gerechtigkeiten vnd Gütern / liegend vnd fahrend / vnverhindert vnd friedlich gelassen werden sol / etc. Dannoch sich vnterstanden / nit alleine / nach deme sie von der Catholischen Religion abgetretten / Ihre Bistumb / Praelaturen vnd Praebenden zu behalten / sondern auch die jennige / welche damit nicht versehen gewesen / nach solchen Bistumben vnnd Praelaturen zu trachten / vnter diesen vorgegebenen schein vnd vorwand / gleichsam dieser Paragraphus, welcher jhnen all zu hell in die Augen geschienen / kein theil deß Religionfriedens sey / darin sie auch niemahln verwilliget / sondern vielmehr dargegen zum öfftern protestirt.

Dahero wir dann / was es mit solchem Paragrapho, den man in gemein den Geistlichen vorbehalt zu nennen pfleget für eine eigentliche beschaffenheit habe / vnd wie solcher in dem ReligionFrieden kommen (ob vns zwar der Buchstab des Religionfriedens / gnugsam sein sollen) vns auß den Reichsacten fleissig informiren lassen / Auß welchem Wir dan befinden / so viel die angezogene contradiction, vnd nit einwilligung der protestirendem anlanget / Das gleichwol der so offt gemelte Religionfrieden in seinem Inhalt / ein anders / vnd dieses mit sich bringet / das derselbe / mit der semptlichen Churf. vnd Stände beyder theil Religionen Rath vnd gutem willen /

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)