Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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Augspurgischen Confessionsverwandten / daran gar kein Recht/ dieselbe zu reformiren, oder einzuziehen / eingeraumt / Sondern das solches nicht zu gelassen. Vnd da dergleichen geschehen / den beleidigten Theilen / jhre Rechten vnd Gerechtigkeiten vorzuwenden vnbenommen.
Welches zum dritten / auch daher erscheinet / daß im ReligionsFrieden nirgends zubefinden / das die Augspurgische Confessonsverwandten / einige Stifft vnd Clöster / hinfort mehr einzuziehen dürffen / Sondern wie gedacht / vielmehr das widerspiel / also gar / Das wann gleich solches nicht außtruckentlich darin were verbotten worden / es dannoch / weil nicht expressè zugelassen / nach der allgemeinen Geist- vnd Weltlichen Rechten / auch des gemeinen LandFriedens / zuurtheilen were / Vermöge dessen / niemand gebüret / einem andern / das seinige zu entwehren / weiniger dergleichen Geistliche Gestifft vnd Güter zuverändern / welche zumahl divini juris, vnd alleine Gott / vnnd der Kirchen / nach Inhalt ihrer fundation, zugehören / vnd deßwegen in erstgedachtem §. Dieweil aber / Das sie den Ständen / Ob dieselbe Güter zwar vnter ihrer Botmessigkeit gelegen / nicht zustendig seyn / außtrücklich vorbehalten worden / Darumb auch die Augspurgischen Confesionsverwandte / sich in dem ReligionsFrieden / expressè verwahren
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/21&oldid=- (Version vom 25.4.2018)