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auch bey Leistung jhrer Ampts vnd Dienst-Pflichten ernstlich einbinden / dieselbe so viel einem jeden gebührt / jederzeit vor Augen zu haben / vnd darwider weder zu thun / noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden mit außtrücklichen Worten einverleiben lassen.


Solches alles vnd jedes / wie obstehet / haben Wir obgedachter Röm. König den gedachten Chur-Fürsten vor sich und im Namen deß Heyl. Röm. Reichs / geredt / versprochen / vnd bey Unsern Königl. Ehren / Würden vnd Worten / im Namen der Warheit zugesaget / thun dasselbe auch hiemit vnd in Crafft diese Brieffs / inmassen Wir dann das mit einem leiblichen Eyd zu Gott vnd dem H. Evangelio geschwehren / dasselb stet / fest vnd unverbrochen zu halten / deme treulich nachzukommen / darwider nicht zu seyn / zu thun / noch zu schaffen gethan werde / in einige Weiß oder Weg / wie die möchten erdacht werden / Uns auch darwider einiger Behelff oder Außnahm / Dispensationes absolutiones, Geist- oder Weltliche Rechten / wie das Namen haben mag / nit zu statten kommen sollen.

Dessen zu Uhrkund haben Wir dieser Brieffe sieben in gleichem laut abgefertiget / und mit Unserm anhangenden Insiegel bekräfftiget / der geben ist in Unser vnd deß H. Reichs Statt Franckfurt den achtzehenden Monats-Tag Julij / nach Christi Unsers lieben Herrn vnd Seligmachers Glorwürdigsten Geburt im sechzehenhundert acht vnd funfftzigsten / Unserer Reiche deß Römischen im Ersten deß Hungarischen im vierten / vnd deß Böheimischen im andern[1] Jahr /

Leopold.

ut

Ferdinand Sigismund
L.S.
Graff Kurtz


Wilhelm Schröder


  1. zweiten