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die Fürsehung thun / daß solche vnd andere Wahren auß ermeltem Creyß ins Reich zu bringen gleichergestalt nicht zu gelassen seyn solle.

21. Keine newe Zolle oder Erhöhunge der Alten / ohngehört der Nachbaren und Consens aller und jeder Chur-Fürsten mit Außschliessung der mehrern Stimme / den alten erlangten Zöllen wird nicht praejudiciret und Revers den Chur-Fürsten geben / und was darwider eingeschlichen / cassiret / wider die so contraveniren / Mandata sine clausula zu erkennen.

Wir sollen vnd wollen auch / insonderheit / dieweil die Teutsche Nation vnd das heylige Römische Reich zu Wasser vnd Land zum höchsten darmit beschwehrt / nun hinführo (jedoch vnbeschädigt dern / vor diesem von den mehrerntheil deß Churfürstlichen Collegii bewilligter Zoll / Concessionen, Prorogationen, vnd Perpetuationen, sampt deroselben auß der Käyserlichen Reichs-Hoff-Cantzley / oder auch von dem Churfürstlichen Collegio zwar also außgeschlossener / aber daselbsten wegen entzwischen kommenen Käyserlichen Todesfall / oder anderer Verhindernüssen / noch nicht außgefertigter respective gutachten / Consens-Brieff vnd Diplomaten) keinen Zoll von neuem geben / noch einige Alte erhöhen oder prorogiren[1] lassen / auch vor Uns selbsten keinen auffrichten / erhöhen oder prorogiren / es seyn dann die benachbarte vnd interessirte Ständ / vnd dero erfordetes / auch in gebührende Consideration[2] ziehendes gutachten vorhero darüber vernommen / vnd hernacher aller vnd jeder sieben Chur-Fürsten Wissen / Willen / Zulassen / vnd Collegial-Rath mit einhelligem Schluß also vnd dergestalt in diesem Stück vorgangen / daß keines Chur-Fürsten Wiederred oder dissens dargegen / sondern alle vnd jede dero Collegial-Stimmen einmüthig seyn / massen

Wir dißfalls die Majora[3] nicht attendiren[4], auch ohne vorgehende unanimia[5] zu keinen Stand bringen / vnd den Supplicirenden mit seinem begehren gäntzlich hinweg- vnd abweisen / wie auch alle vnd jede / so umb neue Zöll / es sey gleich zu Wasser oder Land / oder der alten Erhöhung / oder auch solcher Erhöhung Prorogation anhalten werden / einer Collegial-Versammlung zu erwartten erinnern / vnd neben dem Churfürstlichen Collegio jedesmahls dahin sehen sollen und wollen / damit durch die ertheilende newe Zöll vnd Concessiones, andere Chur-Fürsten vnd Stände in ihren vorhin habenden Zöll-Einkünfften keine Verringerung / Nachtheil


  1. verlängern, aufschieben, hier im Sinne von zeitlich ausdehnen, siehe Eintrag im Deutschen Rechtswörterbuch
  2. über französisch considération aus gleichbedeutenden lat. consideratio: Betrachtung, Erwägung
  3. Mehrheit
  4. von lat. attendere beachten
  5. von lat. unamitias Eintracht