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und ins Werk zu richten, legen solchemnach unsere, wie Wir Uns schmeicheln können, nicht ohne Ruhm und Seegen geführte Regierung der beyden Fürstenthümer hiermit feyerlichst nieder, entsagen derselben auf beständig und entlassen unsere sämtliche Lehenleute, Unterthanen und Diener, ihrer Pflichten und Verbindlichkeiten gegen Uns.

Wie nun die Regierung beyder Lande Seiner Königl. Majestät von Preußen, unserm Hochgeehrtesten Herrn Vettern, als nächstem Agnaten und rechtmäßigen Landes- und Lehensfolger, auch Haupt des Hauses, vermög der Reichs-Lehens-Rechte, der Mitbelehnschafft, auch der Brandenburgisch. Geschlechts- und Haus-Verträge, von selbsten und sofort anfällt: So verweißen Wir unsere Unterthanen, Unsere Vasallen und Diener, an des Königs von Preußen Majestät als ihren nunmehrigen einigen rechtmäsigen Landes- und Lehenherrn und ermahnen sie, Denselben in dieser Eigenschafft zu erkennen und zu verehren, demselben hinführe eine unverbrüchliche Treue und einen vollkommenen Gehorsam zu erweisen und zu bezeigen, und von Seiner Königlichen Majestät dagegen Huld, Gnade und Beschirmung zu erwarten.

Wir trennen uns von Unsern geliebten Unterthanen nicht ohne das zärtlichste Gefühl der herzlichsten Dankbarkeit für die Uns bewiesene Treue und Ergebenheit, und wie ihre Wohlfahrt und Glückseeligkeit allezeit das vornehmste Augenmerk Unserer Landesväterlichen Sorgen und Bestrebungen gewesen ist; So werden wir auch in Zukunft an dem beglückten Zustand derselben, und an dem Schicksal dieser Lande allezeit wahren Antheil nehmen.

Geschehen und geben, Bordeaux den 2ten Dec. 1791.

 Alexander M. z. Br.
 (L. S.)

v. Hardenberg.