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Wann ein Geväß tieffer ist, Dann Rud-
ten tieff, vnd Lenger, dann Rücken lang. Regul. 3.

Jsts gveß tieffer, Dann Rudten tieff,
So üb hierinn volgende grieff.
Nimß gveß halben diameter,
Halt den vff die Rudt vngefehr,
Die Punct, die er zeigt quadruplirt,
Die gantze Teiffe demonstrirt.
Würd auch der halb diameter
Nicht reichen. Nim des vierdten theil,
Vnd halt denselben auff die Rudt,
Die Punct, darauff er weisen thut
Vermehr inn des Vierthels quadrat,
Verfuhrs darnach wie obgesagt.
Im sechsten theil vnd achten auch
Mag man eben haltten den brauch.
Dann die Visirung bricht herfur
Aus der Radice der gevier,
Ists gveß dann lenger alls die Rudt,
Miß damitt wie man messen thut
Mitt einer ellen. Dann die leng
Helt gleiche theil / und gleiche gepe.ng.
Verführs mitt der Teiffe hernach,
Vnd thu nach voriger besag.

Jtem, Ein Pottich helt inn diametro 6 eln 4.
Zoll, Jnn der Lenge aber 20 Punct. Jst die Rudte nur 1 1/2 eln
vnd ein Zoll lang, daß ist der vierdte theil deß Diametri, vnd
weisset vff 23 Punct, thun hierinn 57 Maß ein Eimer.
Wie viel gehen derselben Jm Pottich? Facit 129 Eimer
vnd 7 Maß. Machs allso Die Rudte ist ein Virthel
des diametri. Dessen quadrat ist 16. Multiplicir inn 23 P.
Vnd 20 lenge P. Vnd theils durch 57 zu Eimern.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_190.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)