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Jtem, Es stirbet ein Burger Verlest ahn Cas-

sa vnd fahrnüß vff 3000 f. Gehören Zur Erb-
schafft die Witwe, Zwene Sohne vnd drei Töchtere.
Jst der Mutter hierinn legirt 1/3. Dem Leibes Erben
aber 2/3 Theil. Soll Jeder Sohn so offt Zwen gulden
empfahen, Allß offt Jede Tochter einen. Müssen
erstlich abgetzogen werden Legata, Allß 16 f. der Kir-
chen. 12 dem Hospital. 20 f. gesinde lohn. Vnd
60 f. Vncosten deß begrebnüß vnd anderer sachen.
Die frag. Waß Jeden Erben gebühre? Facit
der Mutter 964 f. vnd 1/3 theil. Jedem Sohne
550 f. 10/21 theil. Vnd 275 f. 5/21 theil Jeder Tochter.
Summirr die Legata, Vnd nim die ab, bleiben inn der
theillung 2890 f. darauß der Mutter ein drittheil.
Bleibet 1926 2/3 den Kindern. Denn Sohnenn
darauß viersiebentheil, Allß 1100 Zwantzig ein vnd
Zwantzigk theil einß f. Gebühret Jedem 550 f.
vnd Zelen ein vnd zwentzigk theil. Halbir
wirdt 275 f. vnd funff ein vnd zwantzig theil
eineß f. Jeder Tochter. Wiltus Probiren, Summir
aller, gib dartzu die Legata, kommet wie oben 3000 f.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_131.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)