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Multipliciren-

Regul.

Wiltu gantz Vnd gebrochne theil /
Multiplipliciren ohne feihl.
Schau ob deß bruchs Nenner Zur stadt
Gemeinschaftt mitt dem gantzen hatt.
Vergleich dieselben. Vnd allß baldt /
Zeler vnd Product mannichfalt.

2.
Solstu zwen Brüch multiplicirn,
So thu dasselb allso verführn.
Schau. Ob Jm Creutz gesatzte brüch
Vergleichung beiden. Dann verrichts.
Vnd mehr darnach Die Zeler schlecht,
Die Nenner auch, so ist daß recht.

3.
Weil mann gantze vnd Brüche findt /
Auch offt zwen brüch gesellet sindt.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 067. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_067.jpg&oldid=- (Version vom 5.11.2021)