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bey allen und jeden Partikular-Streitigkeiten immer als heilig und unverletzlich voraus haben muß, – einen Antheil, der freylich auch den allgemeinen Berührungs-Punkt in sich zu fassen scheint, wo nothwendig und zuerst alle Verschiedenheit von Ansichten und Meinungen weggeräumet werden muß, wenn den preißwürdigsten Absichten Sr. Königl. Majestät allenthalben das volle Recht widerfahren soll, das Ihnen so sehr gebührt und niemand lieber als die Kreiß-Versammlung zugestehen wird.

 Ganz in dem bedauerlichsten Widerspruche mit eben diesen allerhöchsten Absichten finden Se. Königl. Majestät Selbst eine gewisse widrige Sensation, welche durch die im Eingange erwehnte Vorgänge entstanden ist, und worinn nicht nur alle dabey in so großer Menge zum Vorschein gekommene wahre oder vermeinte Beschwerden zusammentreffen, sondern die auch sogar bey demjenigen Theile des Publikums, welcher gar kein eigenes Interesse bey der Sache haben konnte, mithin schlechterdings für unbefangen gelten muß, sehr zum Nachtheil jener Allerhöchsten Absichten auf die öffentliche Meinung gewirket hat.

 Von ihr haben Se. Königl. Majestät den dankwürdigsten Anlaß zu obiger öffentlichen Erklärung genommen. Von ihr sey es denn auch der Kreiß-Versammlung erlaubt, in gegenwärtiger ehrerbietigsten Äuserung auszugehen.