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6. §.

Die Blumen werden nach der obigen Vorschrift gepflückt, der Saffran gelöst, gedörrt, aufbewahrt oder verkauft. Vor dem Winter wird im benöthigten Falle der Zaun ausgebessert, und die tiefere Furche, die um ihn gezogen worden VI. Kap. 12. §. von der eingerieselten Erde gesäubert.




Sechzehntes Kapitel. Von der dritten und vierten Blume.

1. §.

Wer seine Zwiebeln auf den dritten Blumentrieb belassen will, was in meiner Wirthschaft seit langer Zeit gewöhnlich ist, der hat das dritte Jahr nichts anders, als was ich von der Pflege des Saffrangartens nach dem ersten Trieb vorhin gesagt habe, zu verrichten.

2. §.

Man sollte glauben, und die Natur der Sache erforderte es, daß sowohl die Kiele als auch die Blumen sich wieder nach dem angezeigten Verhältniß vervielfältigen sollten; doch ich

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Ulrich Petrak: Praktischer Unterricht den niederösterreicher Saffran zu bauen. in der von Schönfeld'schen Niederlage, Wien und Prag 1797, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Praktischer_Unterricht_den_nieder%C3%B6sterreicher_Saffran_zu_bauen.pdf/65&oldid=- (Version vom 14.2.2021)