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§. 2.

Vor dem Jahre 1776 ist jedes Pfund von dem Stadtmagistrat in Krems vorläufig gewogen, und vom Pfund 1 Loth Waggebühr abgenommen worden. Das mag viele bewogen haben, ihren Saffran lieber bey Hause an die Unterhändler zu verkauffen; darum war auch der dortige Absatz selten über 15 Zentner. Im Jahr 1776 ist durch eine k. k. Verordnung die Waggebühr auf 2 Pfenning herabgesetzt worden, und der Absatz war dieses Jahr schon bey 80 Zentner. Im Jahr 1779 hat die Landesregierung die Waggebühr ganz aufgehoben, und seitdem ist man durch nichts gehindert, seine Waare nach Belieben an Mann zu bringen.

3. §.

Von allen drey Gegenden Oestreichs, wo der Saffran am häufigsten gebaut wird, wird er dahin gebracht. Jede dieser Gegenden will einen Vorzug für ihren Saffran behaupten; den Donausaffran hält man allgemein für den geringsten; mir scheint aber, so rühmlich der Streit ist, es habe nichts weiter zu bedeuten, als was das Sprüchwort sagt; jeder Krämer lobt seine Waare. Auch wird darauf von den Oberöstreicher- und Nürnberger Waarenhändlern, die den meisten aufkaufen, keine Rücksicht genommen.

Empfohlene Zitierweise:
Ulrich Petrak: Praktischer Unterricht den niederösterreicher Saffran zu bauen. in der von Schönfeld'schen Niederlage, Wien und Prag 1797, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Praktischer_Unterricht_den_nieder%C3%B6sterreicher_Saffran_zu_bauen.pdf/56&oldid=- (Version vom 11.7.2022)