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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Verfassunge / vnnd an diese gegenwertige Pacification gehalten werden. Doch verstehet sich solches gar nicht auff eine Auffhebung der Churfürstlichen Vorein.

Eben so wenig verstehet es sich auff der Röm. Keys. Mayt. vnnd dero hohen Ertzhauses / oder auch auff anderer Chur: Fürsten vnnd Stände confimirte Erbeinigung.

So solle auch dadurch der Dreyen Chur- vnd Fürstlichen Häuser / Sachssen / Brandenburg vnd Hessen / Vralte von den Römischen Käysern confirmirte Erbeinigung vnd Erbverbrüderung ohnbeschadet seyn.

Die Röm. Käys. Mayt. wollen mit den Außwertigen Christlichen Potentaten vnd Gewälten / welche deroselben vnd dem heiligen Reich jhre Beruhigung / Ehr vnd Würde / auch Land vnnd Gebieth nicht verhindern / gute Einigkeit vnnd vertrawliches Vernehmen erhalten / vnnd den Ihrigen reciprocirtes sicheres hin: vnd herreisen / auch vngehinderte freye Commercia, nach inhalt Ihrer Keyserlichen Wahl Capitulation vnd deß Reichs Satzungen / gestatten.

Es wollen auch Ihre Käyserl. Mayt. allerseits Chur: Fürsten vnd Stände deß Heiligen Römischen Reichs mit Recht vnd Gerechtigkeit / nach inhalt der Fundamental Gesetze / Güldenen Bull / vnnd anderer löblichen Reichs Constitutionen, so dann laut dieses Vertrags / auch mit Sanfftmuth vnd Güte regieren / vnd denselben Käyserliche Freundschafft / Huldt / Gnad vnd Gutes erweisen / vnnd männiglich bey Gleich vnd Recht / darinn doch jedes Reichs Grundveste vnd Glückseligkeit bestehet / verbleiben lassen / wie auch das gantze Römische Reich bey seiner wolhergebrachten Libertet, Freyheit / vnnd Hoheit / wie denn auch Religion: vnd Prophan-Frieden / jederzeit erhalten vnd schützen.

Die Churfürsten / Fürsten vnd Stände deß Reichs aber / sampt vnd sonders / sollen auch zuförderst vnd hinwiederumb der Keyserl. Mayt. allen schuldigen vnterthänigsten Respect, Ehr / Gehorsam / Lieb vnd Trew standhafftig erzeigen / vnd in allem / wie trewen vnnd gehorsamen Churfürsten / Fürsten vnd Ständen gebühret / sich verhalten.

Auch solle zwischen den Catholischen und Augspurgischen Confessions-Verwandten Ständen das alte gute auffrechte Deutsche Vertrawen wiederumb erhoben / trewlich fortgepflantzet / vnd alles das jenige / so Mißverständ oder Weiterung gebehren möchte / vmb deß allgemeinen bestes willen / fleissig vnd zeitlich verhütet werden.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_030.jpg&oldid=- (Version vom 7.5.2020)