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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

1. Septembris vnd 1. Decembris dieses noch lauffenden: vnd 1. Martii, 1. Junii, 1. Septembris, vnnd 1. Decembris des nechstkünfftigen 1636. Jahrs / inn die LegStadt / deren jeder Stand von des Reichs Pfennigmeister / den Reichs Satzungen vnd dem Herkommen nach / berichtet werden sol an guter ReichsMüntze / doch der Reichs Thaler höher nicht / als vmb Anderthalben Gülden / oder Neuntzig Kreutzer angeschlagen / ohnfehlbar zuerlegen / damit vmb so viel desto mehr die Disciplina militaris wieder angerichtet / vnd andere Exorbitantz vnd Vnordnung / welche beym Kriegswesen / in ermangelung der ordentlichen Zahlung gemeiniglich folgen thut / verhütet werden möge.

Kein Stand sol alsdann schuldig seyn / zugleich zu contribuiren / vnd auch die Last des Quartirs zu ertragen / oder die Verpflegung der Soldatesca vmbsonst zukommen zulassen / sondern der Käys. Mayt. vnd des Reichs Commissarij, welche nach diesem Schluß absonderlich hierzu zu verordnen / sollen darfür sorgen / das richtige gleichmessige Verpflegungs Ordonnantz gemacht vnd gehalten / vnd was jeder Stand / oder desselben Vnterthanen an Proviant vnd Fütterung liefern / jhnen hingegen an den Contributionen abgezogen / oder auß dem Reichs Pfennigmeister Ampt wieder herauß gegeben vnd nachgetragen werde.

Weil aber den gemeinen Ständen sehr schwer seyn würde / alle von deroselben Zeit an / auff die obgedachte Käyserliche Reichs Armaden gehende Kosten vollkömlich vnd zu gäntzlicher Abstattung zu tragen / oder auch denen Ständen / welche vber die Proportion, auß noth vnd zwang des Kriegs / vor andern Ständen leiden müssen / jhre Schäden auß den Kriegs Contributionen, welche von den Ständen nach vnnd nach bewilliget werden / zu ersetzen / So sol es nicht darumb die meinung haben / daß die Stände des Reichs schuldig sein solten / nachzutragen vnd zuerstatten / was vber die KriegsContributionen, so sie nach vnd nach bewilligen / auff den Krieg gehet / sondern es sol desto embsiger auff erspar: vnd einziehung aller vermeidlicher Vnkosten / vnnd auff eine ringerung der Anzahl des KriegsVolcks / also / das die Käyserliche vnnd des Heiligen Römischen Reichs Armada in vnterschiedenen Corporibus der Gefahr adæquirt, vnd nicht vber die Notturfft starck sey / gesehen / wie auch auff eine vollkommene Beruhigung des Reichs / vnnd also auff förderlichste gäntzlichste Abdanckung des Kriegs-Volcks / trewlich getrachtet werden.

Wie dann die Röm. Keys. Mayt. mit Rath vnnd beliebung der

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_028.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)