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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Beyern / vnd die Wilhelmische Lineam, auch sonst gemacht / so wol was Ihrer Käys. Mayt. wegen etlicher gewesener Pfältzischer Diener Gütter angeordnet / allerdings verbleiben. Doch sol weyland Churfürst Friederichs des Vierdten / Pfaltzgraffens bey Rhein / hinterlassenen Frawen Witben / Ihr Leibgeding / so viel sie dessen richtig liquidiren wird / passirt / vnd des Proscribirten Kindern / wann Sie sich vor Ihrer Käys. Mayt. gebührlichen humiliren, ein Fürstlicher Vnterhalt auß Keyserlichen Gnaden / vnd nicht auß Schuldigkeit / gemacht werden.

Die Tyllischen Erben sollen von dem im Hertzogthumb Braunschweig succedirenden LandsFürsten / vnd dessen Erben vnd Successorn, jhrer assignirten / vnnd von denen Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg vormals beliebten / vnnd zu zahlen bewilligten Viermal Hundert Tausent ReichsThaler inn Acht Jahren nach einander / jedes Jahrs in der Leipzigischen Ostermeß / vnd zwar Anno 1637. zum ersten mahl mit Funfftzig Tausent ReichsThaler / sampt einem ZweyJährigen Zinß von der gantzen Summa / je Fünff vom Hundert gerechnet: Vnd dann in der Ostermeß Anno 1638. wiederumb mit Funfftzig Tausent ReichsThaler / sampt einem EinJährigen Zins von dem Rest der HauptSumm / abermahls nur Fünff vom Hundert gerechnet: Vnnd so fort an / des vbrigen Rests / jedesmahls zusambt dem Zins in Annis 1639. vnnd 1640. & sequentibus, bezahlet / vnd unter dessen bey ihrer Hypothec vnnd Assignation gelassen / in verbleibung aber der Bezahlung eines oder andern Termins wiederumb zu ihrer vorigen Posession der assignirten Aembter restituirt werden. Die vor Dato dieses FriedenSchlusses in derselben SchuldSach erschienene Zinse / wie auch die auß demselben Aembtern schon er[...]ne Nutzungen / sollen vmb Friedens vnnd Ruhe willen compensirt / vnnd alle darvon gewesene Forderungen beyderseits gestillet seyn.

Wegen der Hertzoge zu Meckelburgk haben Ihre Key. Mayt. sich / vmb gemeinen Friedens willen / vnnd auß höchstangeborner Güte / auch vmb Ihrer Churf. Durchl. zu Sachssen beharrlichen Intercession willen / dahin erkläret / es wolten Ihre Käy. Mayt. Sie / die beyde Hertzogen (wofern Sie gegenwertigen FriedenSchluß danckbarlich vnnd würcklich acceptiren / vnnd sich solchem gemes verhalten / auch deme jhrenthalben sonderbar begrieffenen Memorial gebürend nachkommen

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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_015.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)