Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Die von der Freyen Reichs Ritterschafft sollen bey dem Exercitio Augspurgischer Confession, wie es der ReligionFried mit sich bringt / ruhig gelassen / vnnd jhnen darüber gantz kein Eintrag gethan / sondern dofern etwan einiger beschehen were / Sie darwieder restituirt werden.

In den ReichsStädten solle es mit denen / mit welchen allbereit in diesem Krieg Ihre Käy. Mayt. in particulari accordiren lassen / bey denselbigen Accorden bleiben / Mit allen andern ReichsStänden aber / bey dem ReligionsFried durch vnd durch gelassen werden.

Wegen der Stadt Donawerth ist dieses abgeredet: Wann zuvor der Churf. Durchl. in Beyern / dero auffgewandte KriegsUnkosten wiederumb erstattet / daß alsdann an bemelter Stadt restitution kein mangel sein / auch von dieser Sache ferner Unterredung / etwa hiernechst bey Reichs Zusammenkunfften zu pflegen / Ihre Käyserl. Mayt. vnd höchstgedachte Churfürstl. Durchl. in Beyern / sich vielleicht nicht würden zu wieder seyn lassen.

Was der Röm. Keys. Mayt. Erb Königreich Böheim vnd andere dero Oesterreichische Erbländer betrifft / haben bey allerhöchstgedachter Ihre Keyserl. Mayt. Seine Churf. Durchl. zu Sachssen / zum allerinständigsten / höchst vnnd fleissigsten angehalten / damit gedachtes freye Exercitium der vngeänderten Augspurgischen Confession an Orth vnd Ende / wo es Anno 1612. sich befunden / gleicher gestalt hinfüro frey vnd vngehindert zu- vnd nachgelassen werden möge / auch solches / mit anführung vieler vnterschiedlicher motiven eyferig urgiret[1] / vnnd darvon in keinerley wege weichen wollen: Allein Ihre Käyserl. Mayt. wie offt vnd vielfältig auch darumb ansuchung gethan worden / ist hierzu gar nicht zu bewegen gewesen / sondern haben vielmehr hier entgegen allerhand Bedencken / vnnd neben andern mehrern auch dieses erinnern lassen / daß man Ihrer Käys. Mayt. weil der Augspurgischen Confessions-Verwandten Stände eigener gemachter Regul / vielfältigen suchen vnnd behehren nach / die Religion vnnd deren Einführung der Landes Fürstlichen Hoheit anhängig seyn solte / ein solches auch nicht zu entziehen willens seyn / vnd deroselben anmuhten würde: Denn was einem Standt im Reich recht / das müste ja dem andern / zumal Ihrer Keyserl. Mayt. selbst / nicht vnrecht noch verboten seyn. Welches dann / daß Ihre

  1. drängen, darauf bestehen
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_011.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)