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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

allenthalben nach vorgehender gnugsamer Verhör / vnnd vermittelst ordentlicher Process, in jeder Sach absonderlichen zuerörtern / wie auch die Manutention deß Religion- vnd Prophan Friedens / tragenden Keyserlichen hohen Ambts wegen / vnnd nach außweisung der Reichs Abschiede vnd Keyserlichen Wahl Capitulation, zu exerciren / billich zuvor.

Denen Catholischen sol weiter nichts von ihren Ertz: Stifft / Clöstern vnd andern Geistlichen Güttern / die Sie noch am 12. Novembris stylo novo Anno 1627. innengehabt / oder auch / vermög dieses FriedensSchlusses / wieder bekommen / sollen demselbigen zugegen im wenigsten entzogen / sondern da Ihnen etwas weiter genommen / oder abgestrickt würde / sollen Sie dessen alsbald vnverzüglich restituirt werden. Da Sie auch sonst wider den Religion vnd Prophan: oder auch diesen Frieden inn etwas beschwert würden / sollen Sie befugt seyn / deßwegen Ihr Key. Mayt. an dero Keyserlichem Hoff / oder bey dem Keyserlichen CammerGericht anzulangen / Die sollen dann / nach außweisung des Religion: vnnd Prophan: oder auch dieses Friedens / vnnd anderer Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / die heilige Justitz administriren.

Ebenmessig sol es auch gehalten werden mit den Augspurgischen Confessions Verwandten / das nemblich Ihrer keiner wieder den Religion: vnd Prophan Frieden / noch auch wider diesen Frieden / oder wider andere Reichs Contitutiones vnnd Ordnungen / im wenigsten gravirt / oder Ihnen von denen Stifft: vnnd Geistlichen Güttern / so Sie vormahls gehabt / vnnd Ihnen / nach außweisung dieses FriedenSchlusses / bleiben sollen / etwas entzogen werde.

Das Ertzstifft Magdeburg betreffend / ist es umb des lieben Friedens willen dahin gelanget / das Churf. Durchl. zu Sachssen freundlicher geliebter Sohn / Hertzogs Augusti[1] zu Sachsen / Gülich / Cleve vnd Berg Fürstl. Gn. dasselbige auff ihre vbrige Lebtage innenhaben vnnd geniessen mögen / Vnnd sollen seine Fürstl. Gn. darinnen nicht perturbirt noch gehindert werden.

Was die Session vnnd Votum wegen dieses Ertzstiffts auff Reichs: Deputation: vnnd Cammergerichtlichen Visitation vnnd Revision Tägen anlanget / sol es darmit allerdinge / wie oben wegen anderer / von denen der Augspurgischen Confession Verwandten Ständen innhabenden

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_008.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)