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Am 24. März 1353 bestimmte Karl IV. (Klose, Documentierte Gesch. von Breslau 2, 200), daß der Kanzler des breslauer Fürstentums zwei Siegel, eines „ad hereditates et causas“, das andere „ad citationes“ (Gerichtsvorladungen) führen solle, also analog wie im Fürstentum Schweidnitz. Es scheint demnach, daß dieses Rücksiegel auch als kleines Siegel diente. Ein Beispiel ist jedoch bisher nicht bekannt.


9. Or. Staatsarchiv Coblenz.     1349 Febr. 9 (Huber 856) und 1349 Febr. 17 (HR 869).

Siegelring. Porträtkopf des Königs im Profil nach rechts gewandt, geschmückt mit der Krone, mit geringem Bartansatz. Die schlichten Haare sind mäßig lang, die Wangen, mit starken Backenknochen, ziemlich hager, die Nase spitz, mit Schnurrbart und geringem Kinn- und Backenbart (II, Taf. 3, 1. 2).

Unzweifelhaft ist das Siegel dasselbe, das nach Wencker (Coll. arch. 377) sich an der Urkunde von 1354 Juli 20 befindet: „aufgedrückt ein gekrönter Kopf mit der Umschrift: K. rex Boemie“. Daß es im Ringe getragen wurde, geht aus der Siegelformel hervor: „geben unter unsers heimlichen fingerlins zeichen, wann wir unser insiegel jetzt nicht bei uns haben“. Dasselbe Siegel war wohl auch an der jetzt verlorenen Urkunde von 1349 Juli 26 (HR 1098). Karl versprach, die erteilten Vollmachten sollten nur mit Briefen widerrufen werden, „die mit unserm großen ingesiegel versiegelt und unserm handvingerlin und auch unser selbes hendeschrift gezeychnet werdent“. Lindner a. O. 50.

Vorkommen: 1346 Dez. 14–1354 Juli 20.


10. Or. Stadtarchiv Breslau.     1352 Mai 14.

Siegelring. Die erhaltenen Wachsspuren des Papiertektursiegels lassen den böhmischen Löwen erkennen, und es scheint, als ob das Siegel auch nicht mehr enthalten hat. Von einer Umschrift ist keine Spur erhalten. Dieses signum secretum, wie das Siegel in der Urkunde bezeichnet ist, kann wohl nur ein Siegelring gewesen sein. Lindner a. O. 51 (II, Taf. 3, 3).


11. Or. nicht vorhanden.

Zwei Urkunden von 1354 Febr. 17 und 1355 April 5 (HR 1783, 2058) waren besiegelt – die Siegel sind verloren – sub annulo et sigillo secreto Henrici imperatoris und sub sigillo nostro, quod olim fuit Henrici Romanorum avi nostri karissimi (I, Taf. 47, 5). Es ist dasselbe Siegel, dessen sich auch Wenzel (No. 7) bediente. Lindner a. O. 57. Vgl. S. 36.


12. Gipsabdruck der Siegelsammlung Lepsius, Großherzogl. Bibliothek Weimar.     Ohne Datum- und Provenienzangabe, auch Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 4058.     1373 Nov. 1.     Heffner X, 83. 84.

Kaiserliches Thronsiegel (sub imperialis majestatis nostre sigillo, kaiserl. majestat insigel), dem Ludwigs des Bayern nachgebildet. Der Kaiser, bärtig, sitzend auf einem nicht sichtbaren Stuhle, zu dessen Seiten je ein Adler, den Kopf sich zugewendet, mit den Schnäbeln an Ringen zwei dreieckige Schilde haltend, auf den rechts der einfache Adler, links der böhmische Löwe sich befinden. Das Haupt bedeckt mit einer mitraförmigen Bügelkrone, von der rückwärts Bänder herabfallen. In der Rechten das Laubzepter, in der Linken der Reichsapfel. Der auf der Brust durch eine Agraffe zusammengehaltene Mantel steht weiter unten offen und läßt die auf der Brust gekreuzte, um den Leib durch den Gürtel gehaltene kaiserliche Stola sehen. Unter dem Schemel drei Bögen, in deren mittlerem der Buchstabe W – wohl auf den böhmischen Schutzpatron St. Wenzel zu deuten – steht. Lindner 52 (II, Taf. 3, 4).

Rücksiegel (in rotem Wachs), nie fehlend. Der einfache linkssehende Adler (II, Taf. 3, 5).

Dieses Rücksiegel ist auch vereinzelt selbständig verwendet worden. Urk. 1360 Juli 8. Vgl. II. 4. Gebrauch mehrerer Siegelstempel.


13. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 3424.     1355 Dez. 4.     Abb. Heffner XI. 86, 87 und K. Schlosser im Jahrb. des Allerh. Kaiserhauses 13.

Kaisergoldbulle. Avers: Der Kaiser sitzend auf einer Bank mit doppeltem Sitzkissen, unter Spitzbögen, im Krönungsornate mit Bügelkrone, Laubzepter und Reichsapfel. Zu beiden Seiten des Sitzes in Dreieckschilden rechts der einfache Adler, links der böhmische Löwe (II, Taf. 3, 6).

Revers: unverändert, gleich dem der Königsgoldbulle No. 6 (II, Taf. 3, 7).


14. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 3780.     1364 November 11.     Erw. Heffner No. 109.

Kaisersekret. Der rechtssehende Adler in gewöhnlicher Darstellung. Lindner 53 (II, Taf. 4, 1).


15. Or. Stadtarchiv Breslau (Clar. Breslau 129b).     1361 Dez. 20.

Jüngeres Siegel der Landeshauptmannschaft in Breslau. Der Herrscher als böhmischer König, stehend, in der Rechten der Reichsapfel, in der Linken das Zepter, rechts der Schild mit dem böhmischen Löwen, links der mit dem mährischen Adler. Lindner 55 (II, Taf. 4, 2). Vgl. No. 8.

Vorkommen: Auch in der Kaiserzeit wurde das ältere Landeshauptmannschaftssiegel No. 8 (II, Taf. 2, 5) beibehalten. Es findet sich zuletzt an einer Urkunde von 1360 Febr. 26, das jüngere zuerst an einer solchen von 1361 Okt. 26. Als dann mehrere Jahre später bekannt wurde, daß von diesem Siegel in betrügerischer Absicht Abdrücke in Schwefel gemacht und benutzt waren, befahl Karl IV. 1364, den Stempel zu zerschlagen und einen neuen anzufertigen. Doch ist man diesem Befehle nicht nachgekommen oder der Befehl zurückgenommen worden, da der Stempel weiter bis unter Sigismund No. 14 in Gebrauch blieb. Vgl. Klose, Doc. Gesch. von Breslau 2, 222 ff. und II. 1. Siegelstoff und Siegelstempel.

Das Rücksiegel, fortan rot, enthält wie früher, Wappen und Namen des breslauer Kanzlers:

1. Or. Stadtarchiv Breslau (Sign. HL).     1360 Febr. 26.

Hausmarke, Siegel des Kanzlers Jakob von Kanth (II, Taf. 4, 3).


Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0045.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)