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erfolgt, zurück und in Geduld stehen, weil ausserdeme eine gar zu beschwerliche Berechnung entstehen würde; dagegen ziehen auch die Wittwen und Waisen, die einmahl in dem Genuß der Einkünfte stehen, solche bis zu Ende jeden Quartals als den 31sten März, letzten Junii, September und December, ihr Todestag oder die Erreichung des 20jährigen Alters mag sich in der Zwischenzeit ereignen, wenn er will.

 f)Da auf diese Weise bey der Generaldirection die Anzahl der beytragenden Mitglieder und der beziehenden Wittwen und Waisen immer bekannt ist, so kann am Schluß des Jahrs die ganze Berechnung über den Ertrag des Instituts gar leicht gefertigt werden.

 Man berechnet nämlich zuerst das Stiftungs-Capital und die im abgewichenen Jahre eingegangenen Eintrittsgelder oder geschehene milde Stiftungen, sodann die Zinsen oder Abnutzung von diesem Fond, von welchem jährlich

30 fl. für die Administration Rechnungsführung und Fertigung,
10 fl. Beytrag zum Post-Porto desjenigen hochlöbl. Cantons, bey welchem die Generaladministration stehet,
40 fl.