Seite:Plan einer Anstalt zur Versorgung der Wittwen und Waisen reichsritterschaftlicher geist- und weltlicher Diener in allen drey Ritterkreisen.pdf/2

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und der Plan dabey zum Grunde geleget werden könnte. Man dürfte nur statt reichsritterschaftlich setzen: die verbundene Gesellschaft; und die Generaldirection könnte die Gesellschaft selbst bestellen. Der Hauptgrundsatz dabey ist dieser: daß keine Pension vestgesetzt wird, sondern daß die, welche zum Genuß kommen, sich mit demjenigen begnügen müssen, was nach dem Einkommen von den Mitgliedern zu vertheilen ist. Und wenn dieses den Aufwand übersteigen sollte, so fällt der Überschuß nicht der Direction oder den Unternehmern in den Beutel, sondern bleibt dem Institut zur Vergrößerung des Fonds.

.

 So rein die Absicht des Verfassers des Entwurfs ist, und so viele Mühe sich auch der Steigerwaldische Ortscanzlist Herr Berger schon gegeben, die Sache in Betrieb zu bringen; so fehlet es doch durchgehends an Gemeingeist. Vielleicht wird aber mehr bewirket, wenn der Entwurf durch dieses Journal den Beamten und Geistlichen, die dasselbe meistentheils lesen, bekannt wird. Wollten diese ihre Stimmen darüber an gedachten Herrn Canzlisten oder an den Cassierer Rebmann einsenden; so würden sich beyde es zum Vergnügen rechnen, mit ihnen in