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Welche Stände zu dem Hochlöblichen Ober-Rheinischen deß H. Römischen Reichs-Craysse gerechnet werden / das ist von uns anderswo vermeldet / auch von denselben zum theil in Topographia Helvetiae, Alsatiae, Palatinatus Rheni, allda zwar die Chur-Pfaltz zu dem Nider-Rheinischen; andere Stände aber zu dem hochgedachten Obern gehörig seynd) / und Hassiae, gehandelt worden. Wann aber zu diesem weitläufftigen Ober-Rheinischem Craysse / auch der Ertzbischoff zu Bisantz; (welcher Ort / sampt der Grafschafft Burgund / dem König in Spanien vom Reich eingeraumt worden / die Bischöffe zu Metz / Tull / und Verdun / sampt selbigen Hauptstädten; (so nunmehr der Cron Franckreich / vom Römischen Reich / laut Instrumenti Pacis Caesareo-Gallicae, zu Münster im Jahr 1648. auffgerichtet / erblich überlassen worden / und dem König in Franckreich eigenthumblich zustehen;) Item der Hertzog von Lothringen / (wobey auch zu mercken / daß Hertzog Carl von Lothringen mit dem König in Franckreich wegen gäntzlicher Uberlassung der Hertzogthümer Lothringen und Barr / Anno ein tausend sechs hundert sechzig und zwey / sich in Tractaten eingelassen / und selbige cediret, die anderen Hertzogen aber von hochgedachtem Fürstl. Hauß Lothringen / wie auch selbige Landsstände darein keines weges willigen wollen / sondern sich darüber höchstens beschweret / und darwider bestformlich protestiret, (wie etlicher massen aus dem Diario Europaeo part. 8. pag. 83. et seqq. zu ersehen.) Deßgleichen der Hertzog von Savoia / (dessen Land auch / wie unten gedacht / geschmälert worden /) die Grafschafften Bitsch / und Salm / und die Stadt Kauffmanns Saarbrück / theils referiret worden / theils aber noch referiret werden / oder noch strittig seynd; als könten wir allhie die jenige / welche albereits in der Topographia Galliae eingebracht / außlassen. Jedoch weilen noch etlicher zu gedencken ist / als haben wir noch alle zusammen / so viel in der vorhergehenden Edition beschrieben worden / auch in dieser Zugabe beybringen wollen / (zu Vergnügung des Lesers / der vielleicht die Beschreibung der anderen Länder nicht hat.) Wir wollen aber von denselben gar kürtzlich handlen; und das übrige zu der Beschreibung Franckreich / und Italien / etc. versparen. Hierzu setzen wir noch die Frey-Hnn. von Kriechingen / die auch zu dem Ober-Rheinisch. Craiß gehören / deren monatlicher Reichs Anschlag ist 2. zu Roß / 4. zu Fuß / oder 40. Gulden und zu Unterhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / jährlich nach dem erhöchten Anschlag / wie ich gefunden / 16. Gulden / 42. Kr. 5. Heller / den Thaler zu 69. Kr. gerechnet.

Theils setzen auch / unter die Stände dieses Hochlöblichen Crayses / den Hertzogen von der Maas / oder Bullion / Sedan / den Printzen von Chalon / oder Uranien / den Märggrafen von Rethel / so jetzt der Hertzog von Mantua / und Nevers; und den Grafen von Welsch Neuburg in der Schweitz / so der Zeit der Hertzog von Longueville ist: Weilen aber dieselbe / wiewol sie vor Zeiten zum Röm. Reich gehört / mit dem Reich Teutscher Nation nunmehr nichts zu thun / auch kein Stimm / und Sitz bey den Reichstägen haben; als wird auch von denselben allhie weiter nichts geredt; sondern der begierige Leser an den Melchior Goldasten gewiesen / welcher l. 4. c. 8. p. 475. vom Königreich Böheim / ein mehrers hievon schreibet. Und werden daher auch ihre Städt / und Oerter / anderswohin (ausser das Welsch Neuburg in Topographia Helvetiae, gewisser Ursachen halber / allbereit einkommen) versparet.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_224.jpg&oldid=- (Version vom 30.9.2022)