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Abbt Thomas zu Salmansweil / und Peter Abbt zu obgedachtem Usersthal / oder Eusersthal / als deß Cistercienser Ordens verordnete Commisarien / am Käyserlichen Hof beklagt hätten. Was obgedacht Franckenthal anbelangt / so vor 500. Jahren / von Erckenberto Camerario gestifftet / hernach abgebrochen / und zu einer Stadt gemacht worden (Sihe unsern Text / in Beschreibung Franckenthals /) so habe desselben Einkommen / Bischoff Georg Friederich von Wormbs / hernach auch Ertzbischoff zu Mäyntz / auf Begehren der Herrn Cammerer von Wormbs / zugenant / von Dalberg / (als die von dem obengedachten Stiffter Erckenberto hergeführet werden /) den ersten Augusti / Anno 1626. der Societet, zu dem / von seinem Vorfahrem Wilhelmo gestifften Collegio zu Wormbs zugeeignet / zusampt dem Einkommen deß Closters Kirschgarten / das vor Zeiten / von Bischoff Friderico II. zu Wormbs / für Canonicos Regulares S. Augustini, gestifftet / und Anno Christi / 1652. per injuriam, zerstöhrt worden seye / etc. Was aber den oberwehnten Ortenburger Hof allhie zu Wormbs betrifft / so hat solcher vorhin zu dem gewesenen / aber nunmehr gantz verwüsten Closter Ortenberg / Cisterzer Ordens / gehört / so die vorgewesene Pfaltzgrafen ad prophanos usus applicirt / und solchen Hof / durch einen Schaffner / von langen Jahren her / bewohnen lassen; wie in einem Käyserlichen Schreiben / den 23. Junii / Anno ein tausend sechs hundert dreyssig und eins / an die Executions-Commissarien am Rheinstrohm / beym gedachten Crusio, stehet; welcher solchen Hoff / oder Hause / gar schlecht / verderbt / finster / und zerrissen gefunden / und sich verwundert / warumb die obwolernante Herren von Dalberg / solches seiner Societet zu einverleiben / bey dem Pabst anzusuchen / es gewürdigt / auch die Vereinbarung Anno ein tausend sechs hundert zwanzig und acht erhalten / und Käyser Ferdinandus der Ander / daß wegen desselben / deß Cisterzienser Ordens Generalen / den neun und zwantzigsten Junij / oberwehnten 31. Jahrs / geschrieben werde / allergnädigst gewolt habe; es wäre dann / weil solcher Hof dem Dom / oder Bischofflichen Hauptkirchen / nahend gelegen / und mit der Zeit / wann noch etliche benachbarte darzu kämen / dasselbe hätten nieder geworffen / und zu ihrem / der Jesuiter / Gebrauch / angewendet / und wieder erbauet worden. Ich vermercke aber / auß dem nachgehenden / daß solches Hauß / von Pfaltz / nach dem beschlossenen General Reichs Frieden / derselbe wieder in die vorhin gehabte Güter einsetzet / wieder begehrt worden / ohnangesehen / die Jesuiten / dem Herrn Pfaltzgrafen Ludwig Philipsen zu Simmeren / und Lautern / den Werth darfür oder ein bessers Hauß in Wormbs / haben geben wollen. Dann / so schreibet gemelter Crusius, im Jahr 1653. Tractat. 3. p. 51 Deinde miratus fui, quod cum non ita pridem Palatinus Zimmerensis, ex Instrumento Pacis, domum Ortenbergicam repeteret, atque à nostris suae Celsitudini, alia, et melior Domus in urbe Wormatiensi, vel etiam pretium illius offerretur, responderit; Bona Ecclesiastica alienari non posse.

Es haben sich in dieser Stadt viel und mancherley Sachen zugetragen / deren allbereit oben etliche vermeldet worden seyn. Und hält man darfür / daß kein Ort zu finden / allda / vor der Zeit / mehrere Reichstäg / Concilia, Synodi, Colloquia in Religionssachen / Hochzeiten / und dergleichen / (die Münsterus ordentlich nach einander erzehlet) / angestellt / und öfftere Zusammenkunfften gehalten worden wären: ehe sie durch innerliche Empörungen / Krieg mit ihren Bischöffen / (dardurch nicht allein sie / sondern auch das Bistumb selbsten in Armuth gerathen) Brand / und andere Unfäll / in mercklich Abnehmen kommen / und je länger je mehr / bey diesem Teutschen Krieg abnimmt / also daß / wer die vorige Hoheit dieser Stadt betrachtet / daß sie Wormbs nit mehr gleich sehe / bekennen muß; also wie auch das Göw ein gantz andere Gestalt bey jetzigem Krieg bekommen / da vorhin / wie Münsterus von seiner Zeit schreibet / mehr als 200. Städt / Flecken / und Dörffer / darumb gelegen gewesen / die täglich zu Marckt gen Wormbs / mit essender Speiß gehen / und den Abend wieder heim haben kommen mögen. Nur etlicher Geschichten zu gedencken; so ist diese Stadt über vorige Verheerungen / davon oben / An. 891 oder 900. von den Nortmannen zerstöhrt worden. A. 1221. seynd / sonderlich auff dem Marckt / viel Häuser abgebronnen; wie auch A. 1234.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_209.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)