Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 182.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

(dardurch ein Leibsstraff / wegen Verbrechung gegen Gott / und der Obrigkeit / in ein Geldstraff / durch diß privilegium, verwandelt wird; Item / daß den Schoß- oder Schatzungspfenning / die Burger sonsten ihren Königen / und Käysern / von ihren ligenden Gütern / und gantzem Vermögen ihrer Haab und Nahrung / vor Schutz und Schirm / ausser der Stadt / hätten geben müssen) Zoll / und Pfeffer Befreyung / auch praescription der Güter in Jahr / und Tag / so einer in ruhiger possess gegen dem andern / der es gewust / ist; so Anno 1111. gegeben worden; dabey deß Käysers Bildnuß in Möß gegossen einverleibt; dadurch die Burger / unter andern / befreyet worden / daß die Güter / so sie zu Schiff geladen / an der Käyserlichen Zollstadt nicht verzollt / auch kein accis, oder Niderlag / davon hat entrichtet werden dörfen. Daher Speyer ein Staffel- oder Stapel Stadt ist / da alle Schiff mit Staffelgütern anzukehren / und außzuladen / schuldig seyn; welches dann ein grosses privilegium ist. Item / daß kein Burger getrungen werde / ausser der Stadt / deß Vogts Gericht zu suchen / und anders dergleichen mehr / so darinn begriffen. Besihe von den sonderbaren Freyheiten dieser Reichs-Stadt / auch Limnaeum de Jure publico libro 7. c. 46. n. 8. seqq. Es hat Speyer das Archivum der Reichs Städte / auf der Rheinischen Banck; und wird ihr monatlich einfacher Reichs Anschlag auff 3. zu Pferde / und 60. zu Fuß / oder 279. fl. und zu Unterhaltung deß Cammergerichts / jährlich 218. fl. 48. Kreutzer gesetzt. Sie ligt gegen dem Rhein / etwas wenig erhöcht / sonsten aber in einem ebenen Lande; hat einen fruchtbaren Träidboden herumb / allda auch ein köstlicher rother Wein / der Gänßfüßer genant; Item Mandeln / und andere herrliche Früchte wachsen / und hat auch ein besonderes Wässerlein / der Speyerbach / oder die Speyr genant. Es seynd allhie zu sehen / 1. von Kirchen. 1. der Dom / oder die Bischoffliche Hauptkirch / oder das Münster / davon in obgedachter Speyerischen Chronic Lehmanni lib. 5. cap. 19. also stehet: Käyser Conradus Salicus (oder II.) hat / vor Erlangung deß Käyserthumbs / zu Limpurg / im Speyergöw / auff der Burgk / so von seinen Vorfahren / den Hertzogen in Francken / erbaut / pfleglich Hoff gehalten. Demnach er nun König zu Mäyntz gekrönet / hat er die Stadt Speyer / als diß gantzen Göws Königliche Hauptstadt / insonders in Befelch / und lieb gehabt / dieselbe erweitert / gezieret / und an Thürnen / und Mauren verbessert. In währender reparation der Stadt / hat er den Bau der Domkirchen vorgenommen / und den 12. Julii Anno 1030. morgens in der Frühe / den ersten Stein eines Klosters zu Limpurg / (darzu obbesagte Burgk gewidmet worden /) so er auch im berührten Jahr zu bauen angefangen / gelegt / hernach sich alsbald mit vielen Fürsten gen Speyer erhaben / und daselbst auff bemeltem Tag / den ersten Stein deß Fundaments der Domkirchen / und für das dritte den ersten Stein der Kirchen auff dem Weidenberg gelegt / und die Vollführung seinem Sohn Heinrichen befohlen und gewolt / daß die Käyser / so in Teutschland stürben / und ihnen nicht einen sondern Ort ihrer Begräbnuß bestimpt / in dieser Domkirch solten begraben werden; welche erst bey Käysers Henrici IV. Zeiten absolvirt worden ist. Es ist aber vorhin eine Kirch zu Ehren S. Stephani deß Pabst / und Martyrers erbaut / allhie gestanden / welche Chor- oder Domherren ein Closter Leben geführt haben / so gedachter Käyser abbrechen / und darfür diesen herrlichen Bau anfangen lassen. Und ligen beyde Vatter und Sohn / mit diesen Grabschrifften / in demselben begraben: Anno Domini 1030. Conradus II. Imp. secundo Nonas Iulij obiit. Proavus jacet istic. Seiner Gemahlin Giselae lautet also: 15. KL. Martij Gisela Imperatrix obiit. Hic Proavi conjux. Deß Sohns aber / nemlich gedachten Käyser Heinrichs deß Dritten / Hertzogen in Francken / ist dieses † Anno D. jncarn. M.LVI. Henricus III. Niger III. Non. Octobris Ꝋ. † Avus hic. Neben diesen beeden ligen auch andere Käyser in dieser Kirchen zu unser Frauen / als da ist Käyser Henrich der Vierdte / deß vorigen Henrici Sohn / dessen Grabschrifft: Hic Henrici Senioris. Item † Anno D. Incarn. M.CVI. Henricus IV. Senior VII. Idus Augusti Ꝋ. † Pater hîc. Seine Gemahlin / die Käyserin Bertha ligt auch allhie in der Käyserin Giselae Grab / mit dieser inscription: Sexto KL. Ianuarij Bertha Imperatrix obiit. Ihr beeder Sohn / Käyser Heinrich der Fünffte /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_182.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)