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findet / so will man / daß dadurch dieses RheinZabern verstanden werde. Und hält mans gar vor ein altes Dorff; so man auch mit den zwey alten monumentis auff dem Kirchhof allhie beweisen will.


Riexingen / oder Rixingen

Im Westerreich / so Münsterus ein Städtlein nennet. Soll Gräflich Leiningisch seyn; wie dan ich gefunden / daß die Herren Grafen von Leiningen / Heydesheimischer Lini / sich vor diesem / und sonder Zweifel noch / zu Fourbach / und Rixingen / Herren zu Lambsheim / und Türckheim geschrieben haben.


Rockenhausen.

Ligt zwischen den Schlössern Reipoltzkirch und Falckenstein / deren jenes dem Adelichen Geschlecht von Hohenfelß / so abgestorben; (wie bey Reipoltzkirch gemeldet worden;) dieses aber den Grafen von Falckenstein / als ihr Stammhauß / gehört hat / und sonder Zweiffel noch. Was aber gemeltes Rockenhausen / so von theils ein Städtlein genant wird / anbelangt / davon haben wir noch zur Zeit keine eigentliche Nachrichtung. Man pflegt hieher zu kommen / wann man von Käysers-Lautern auff Franckfurt reyset. siehe unten Wolffstein.


Rodt.

Ein Flecken im Stifft Speyer / allda das jenige Baurenmägdlein gelebt / welches so lange Zeit nichts gessen und getruncken hat / und A. 1542. gen Speyer auf den Reichstag gebracht worden / folgends A. 43 im 14. Jahr ihres Alters gestorben ist.


Rotenburg.

An dem Elsaß / ist auch ein Bischofflich Speyerisches Städtlein im Prurhein / so Churfürst Friederich der I. Graf bey Rhein / A. 1462 wie Trithemius in Chron. Sponh. schreibet / erobert hat / und ist ihme auch das Städtlein / und Schloß / sampt Wersau / und der Jagensgerechtigkeit daselbst in dem Wald Lußart / vermög deß zwischen ihme Friderico, und dem Bischoffe zu Speyer / getroffenen Vertrags / eigenthumlich verblieben. Es hat aber folgends Bischoff Philips von Rosenberg / solchen Ort dem Churfürsten Philippo, Pfaltzgrafen / wieder umb 14000. fl. abgekaufft / wie in einer geschriebenen Verzeichnuß stehet; damit auch G. Bruschius de Episc. Germ. c. 6. p. 98. seqq. was die Summa / und deß Bischoffs Namen anbelangt / übereinstimmet. Es haben aber nach wenig Jahren / nehmlich Anno 1525. die auffrührische Bauren / dieses Schloß / und Städtlein / sampt dem Schloß Kißlow; Item Brussel / und Udenheim / ohne Widerstand / eingenommen / also daß der Bischoff zu Speyer / zu seinem Bruder / dem Pfaltzgrafen / Churfürsten / hat entweichen müssen.


Rotenfelß.

Auch ein Bischofflich Speyerisches Städtlein und Schloß; Caspar Bruschius de Episcop. German. cap. 6. pag. 84. und Lehman in Chron. Spir. lib. 5. cap. 24. fol. 421. sagen / daß dieses Rotenfelß mit dem gantzen Gebiete / selbigem Stifft von dem Käyser Henrico III. seye gegeben worden.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_157.jpg&oldid=- (Version vom 28.9.2022)