Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 013.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Straßburg / Roßheim / Schlettstatt / Hagenaw / Cron Weissenburg / Landaw / Mülhausen / im Sundgöw / Speyer / Wormbs / Franckfurt / Friedberg / Wetzlar / Metz / Tull / Verdun / Kauffmanns Saarbrück / und Bisantz; deren Städte aber theils / als Basel / Mülhausen / Metz / Tull / Verdun / vnd Saarbrück / nun lange Zeit nicht mehr bey den Craißtägen erschienen / noch etwas contribuirt haben sollen. Welche Gelegenheit es auch mit Genff hat; die sonsten auch zu diesem Craisse zu rechnen wäre. Es hat auch ein vornehme freye Reichs-Ritterschafft am Rheinstrom / so in drey Landtschafftsorth abgetheilet wird; deren das erste ist Gau / und Waßgau: Das ander Wetterau / Westerwald / und Rheingau: Das dritte / Nider-Rheinstrom / Hunsrück / und Eberswald; wie hievon Herr Casparus Lerch von Dürmstein / de Ordine Equestri Germanico, und selbiger privilegia An. 1624. zu Mäyntz gedruckt / fol. 93. litera E. Item von den Freyheitsbrieffen dem Rheinischen / und Wetterauischen Adel ertheilt / Limnaeus lib. 6. de Iure publico Imperii Romano-Germanici c. 3. n. 59. zu lesen.


Anno 1651. auff dem Ritterlichen Correspondentztag / im Brachmonat / zu Mergentheim angestelt / seyn / wegen der Ober-Rheinischen Ritterschafft / erschienen / Herr Johann Adam von Hagen / Gräflich-Nassauischer Rath / und Ambtmann zu Kirchheim; Herr Guido Antonius von Dürnheim / Churfürstlich-Mäyntzischer Rath / und Ober-Ambtmann zu Krautheim / und Herr Caspar Gabriel Böck / Wetterauischer Secretarius.


Von den oben gebürend erzehlten Ständen ist allbereit zum theil anderswo geredt worden; von theils wird künfftig noch zu schreiben seyn; theils kommen allhie in diesem Tractat ein; darunter der Herr Bischoff zu Wormbs / so außschreibender Fürst der Zeit deß Ober-Rheinischen Craisses ist; Item der Herr Bischoff zu Speyer / deren beeder Stiffter / in und umb die Pfaltz her / gelegen. Und ist das Speyerische Bisthum / nach und nach mit Herrschafften / Städtlein / Flecken / Dörffer / etc. begabt / und erweitert worden. Und gehören demselben Udenheim / oder Philipsburg / Rheinzabern / Bruchsel / Deidesheim / Lauterburg / Rotefels / Rotenburg / und andere Oerther mehr. Hat auch feine Schlösser / Flecken / und Dörffer; davon unten / an gehörigen Orthen / zu sagen seyn wird: Darzu wir dann / in Gottes Namen / den Anfang hiemit machen / und die vornehmste bekanteste Städte / deren Landschafften / so hieoben ernant worden / nach dem A. B. C. wie auch bey etlichen anderen Ländern des Teutschlands geschehen / setzen wollen.




Adeltzheim.

Adeltzheim / Adoltzheim / oder Aletzheim / zwischen Moßbach und Boxberg; Item Schillingstatt / (so einem Grafen am Chur-Bäyerischem Hoff gehörig seyn solle) und Rosenberg / gegen dem Franckenland zu / gelegen / davon wir allein so viel finden / daß es ein kleines Städtlein / etlichen Edelleuthen so davon den Namen führen / noch dieser Zeit gehörig seye; aber nicht erfahren können / ob dieselbe der Rheinischen / oder der Fränckischen Reichs-Ritterschafft zugethan seynd.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 013. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_013.jpg&oldid=- (Version vom 25.9.2022)