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dieses wohlerworbene Eigenthum nicht entziehen, ohne sie wenigstens dafür zu entschädigen.“ – Von solchen Gründen, und von Gründen überhaupt nahm aber die Deputation keine Notiz. Sie ließ die Widerspenstigen wissen, daß einmal nach dem Buchstaben der Tridentinischen Synode, ein Katholik kein ketzerisches Buch lesen, vielweniger besitzen dürfe, und daß diejenigen, welche sich noch länger waigerten, diesem Gesetze der Kirche Gehorsam zu leisten, ipso facto kassirt seyn sollten. Diese kräftige Erklärung wirkte. Die bibliothecae haereticae kamen nach und nach bey der Behörde an. Das Lese-Kabinet wurde wieder entsiegelt, und aller Ketzermist des ganzen Landes in demselben niedergelegt. Da hatten wir denn eine feine apotheca Satanae beysammen, und es bedurfte nur eines Winkes von Simperten, um sie mit einemmale zu zernichten.

Zu gleicher Zeit ergieng die Verordnung, daß, bey hoher Strafe, sich niemand unterstehen soll, ein politisch- oder religiös-verdächtiges Buch über die Gränze einzuführen, zu verkaufen, zu kaufen, zu verleihen, oder zu

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Johann Gottfried Pahl: Leben und Thaten des ehrwürdigen Paters Simpertus. Madrit [i.e. Heilbronn], 1799, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Pahl_Pater_Simpertus_215.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)