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Proceß über einen Sodomiter. 113

Das Neunte Capitul.
Was sich Anno 1652. begeben?

Gerichtliche Execution über einen Sodomiter. IM Jahr 1652. im Monat Martio, ist ein Dennemarcker / Namens Hans Stein / von Coppenhagen bürtig / zum Tod verurtheilt worden / um begangener Sodomiterey willen / die Er mit fünf schwartzen Jungen eine geraume Zeit getrieben hatte / auch bekannt / daß Er vorher schon in Italia / mit neun Jungen Edelleuten aus Engelland / solche ungeziemende Lust gepflogen. Seines Alters war Er etlich viertzig Jahr / fünf Sprachen kündig: Dem Frauenvolck sonst gram / daß Er Sich gantz entrüstet / wann Er einen unter Uns mit einer schwartzen Frauen nur hat schertzen sehen. Es wurde aber Sein Urtheil / daß Er lebendig verbrannt wurde / darein Er Sich auch willig gab / Jedermann segnete / und unserm Herrn Prædicanten, der Ihm die Hofnung der Seeligkeit wohl einband / und gewaltig tröstete / zur Antwort gab: Er wäre froh / daß Seine Sünden in der Welt wären offenbahr worden. Denn wenn Er darinn gestorben wäre / wissete Er gewiß / daß Er wäre verdammt Fünf schwartze Jungen / mit denen Sodomiterey getrieben / werden ersäufft. worden. Bate benebenst / daß man die fünf Jungen / die Er zu solchen Sünden gebracht / und nun um Seinet willen auch sterben müsten / in Seinem Namen um Vergebung bittensolte / vor Ihren Tod / wie Sie es dann auch auch offentlich thaten: Aber wann man von Ihren Tod sagte / nur lachten / biß endlich der Trummelschläger das Spiel rührte / und das Volck beysammen war / und obgedachter unser Præadicant Ihnen auf Portugäsisch zusprach: Sie solten nun gedencken / Ihre Sünde Gott abzubitten; da fiengen Sie erst an bitterlich zu weinen / und ferner / da Ihrer zween und zween rückwerts gebunden wurden / jedem einen Sack mit Steinen an den Hals gehenckt / und bey dem Hafen geführet / fleissig nachzubeten / was der Herr Præadicant Ihnen auf Portugäsisch fürbetete / biß Sie in das Meer geschmissen wurden / daß Ich / und Männiglich / mit Mir Sich wunderte / der es gesehen / und gehöret.

Holländer halten scharff Recht in India. Es wird sonst auf gedachter Insul Ceilon / und überahl in Indien / ein scharffes Recht gehalten / massen denn Anno Christi 1643. der andere Führnehmste Herr von der Ost-Indianischen Compagnia, * in India / um dergleichen Laster willen / auch auf Batavia verbrannt worden / doch noch mit der Gnad / daß Er zuvor am Pfahl mit dem Strang erwürget wurde.

* Mag ein σφάλμα μνημονικὸν[WS 1] seyn / wann Jürgen Andersen Relation gewiß / der pag. 10. diese Wort führet: Im Martio dieses 1645. Jahrs wurde Just Scheuten von Roterdam / Extraordinar-Raht von Indien / allhier (zu Batavia) um daß Er das Knaben-schänden eine geraume Zeit getrieben / bey dem Schavot vor dem Castell, erst an einem Pfal erwürget / und hernach verbrannt.

Im Monat Junii / muste auch ein Lieutenant, Namens Heinrich Fetting / von Dantzig bürtig / Seinen Geist aufgeben / um Ursach / weil Er im Trunck einen Ambassadeur von dem Käiser von Ceilon tod gestochen / und zwey Monat hernach arquebusiert werden. Da Ihm nun drey Kugel in die Hand gegeben wurden / die Er austheilen solte / wem Er wolte /

Anmerkungen (Wikisource)

  1. σφάλμα μνημονικὸν - erinnerungswürdiger Fehltritt.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacob Saar: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste, Nürnberg 1672, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ostindianische_Kriegsdienste_b113.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)