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I. Allgemeine Bestimmungen.

§. 1.
Die Rechtsschule zu Wezlar ist in Ansehung ihrer innern Verwaltung Uns und Unserm Ministerium unmittelbar untergeordnet.
§. 2.
Dieselbe bildet 1) eine Lehranstalt, und 2) ein Spruch=Collegium, in Fällen, wo ihre rechtliche Entscheidung begehrt wird.
§. 3.
Sämmtliche Mitglieder der Rechtsschule geniessen den privilegirten Gerichtsstand, so lange derselbe von Uns in Unsern Landen noch beibehalten wird.
§. 4.
In Fällen der peinlichen Gerichtsbarkeit tritt der allgemeine Gerichtsstand ein; dahingegen bildet das Rechts=Collegium den Gerichtsstand für Disciplinarsachen nach den unten §. 47. u. f. bestimmten Vorschriften.
§. 5.
Zur Bestreitung der durch die Rechtsschule veranlaßten Kosten haben Wir einen Theil der Steuer=Revenüen zu Wezlar bestimmt, und werden diesen Fond, theils aus den Steuer=Revenüen, je nachdem die auf der Steuer=Einnahme zu Wezlar haftende Lasten sich
[5] vermindern, theils durch andere Zuflüsse zu vermehren suchen.
§. 6.
Zum Lokale für die Rechtsschule bestimmen Wir einen Theil des Erjesuitengebäudes, welches von dem Erjesuitenfonde unterhalten wird.
§. 7.
Das erforderliche Brandholz zur Heizung der Lehrsäle, wird aus dem zu den öffentlichen Bedürfnissen in Wezlar bestimmten Holzmagazine abgegeben, und das Bedürfniß der Rechtsschule wird in den jährlichen Etat des öffentlichen Brandholzbedürfnisses gebracht.
§. 8.
Wir haben zugleich die Errichtung einer öffentlichen Bibliothek aus den zu Wezlar bereits befindlichen Büchersammlungen zum Gebrauche der Rechtsschule verordnet, und werden auf Vermehrung dieser Bibliothek vorzüglichen Bedacht nehmen.
§. 9.
Wir bewilligen der Rechtsschule zu Wezlar ein Siegel mit Unserm Landeswappen, und der Umschrift: „Siegel der Rechtsschule zu Wezlar.“
§. 10.
Das Personale der Rechtsschule soll aus einem ständigen Direktor, welcher den Titel Kurator führt, den Lehrern, einem Sekretair und einem Pedellen bestehen.


Empfohlene Zitierweise:
Carl Fürst Primas: Organisations-Urkunde und Statuten der Rechtsschule zu Wetzlar. akademische Buchhandlung, Wetzlar 1808, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Organisations-Urkunde_und_Statuten_der_Rechtsschule_zu_Wetzlar.pdf/3&oldid=- (Version vom 5.11.2021)