Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich | |
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¶ Yedoch sollen hierin Ritter außgescheiden sein / welche guldene ketten offentlich one schnüer antragen mögen / doch das solich ketten über vierhundert gulden nit werthe sey.
Es soll jnen auch Marder fuotter vnnd dergleichen zutragen vnuerbotten sein.
¶Item der vom Adel haußfrawen / mögen vier Seydene Röck jnen an machen lassen / vnnd dieselbigen offentlich tragen / vnd haben Nemlich eyn Sammat / vnnd die überigen drey von Dammast / oder dergleichen seyden Röck / vnnd nit über vier. Doch one Perlin / Silber / oder Golt / vnnd ob sie dieselbigen verpremen lassen wolten / mögen sie solichs thuon / von Perlin / oder Silber / allein oben herumb / vnd nit über eyn halb viertheil einer Elen breydt. Aber eins Ritter weib mag solich verpremung mit golt / doch oben herumb / vnnd nit höher / dann eins halben vierteil einer Elen breit thuon. Ob aber etliche weren / so mehr kleider / dann itzo gemelt hetten / vnnd dieselbige für jre Kinder vnnd Töchter behalten wolten / soll jnen vnbenommen sein.
¶ Auch mögen sie Pirreten / vnnd gulden hauben (doch das die gebende vnnd geschmugk daruff nit über viertzigk gulden werthe seyen) tragen.
¶ Item mag ein Edel frawe / an ketten / deßgleichen an hefftlin / halßbandt vnnd kleinotern ausserhalb der Ring / vff zweyhundert gulden werthe vnnd nit darüber an jre tragen.
¶ Item an gulden Borten vnnd gürteln nit über viertzig gulden werth.
¶ Dergleichen sollen vnnd mögen die Doctor vnnd ire weiber / auch cleyder / geschmuck / ketten / gulden Ring / vnnd anders jrem standt vnnd freyhet gemeß tragen.
¶ Item sollen Grauen vnnd Herrn kein Gulden vnnd Silbere stück tragen / Sonder allein Sammat / Carmesin / vnd anders / Seyden gewandt / doch mit gold nit verprembt / es were dan eyn Ritter.
Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich. , Mainz 1530, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ordnung_und_Reformation_guter_Policei_15.jpg&oldid=- (Version vom 5.3.2017)