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Busch, Robert, Rehm: Ordnung der am dritten Saecularfeste der Landes-Universitaet Marburg am 28. und 29. Julius 1827 statt findenden Feierlichkeiten

Ordnung

der

am dritten Saecularfeste

der

Landes-Universität Marburg

am

28. und 29. Julius 1827


statt findenden Feierlichkeiten.





I. Am ersten Tage des Festes, dem 28. Julius.

     1) Versammlung der dazu durch Einladungskarten eingeladenen hiesigen Behörden und Fremden, der Lehrer, Officialen und Officianten der Universität und der Studirenden in dem vormaligen Deutschen Hause[WS 1], und zwar in der St. Elisabeth-Kirche[WS 2] und deren Umgebungen, Vormittags 101/2 Uhr.

     2) Nach der Ankunft des, durch zwei Professoren abgeholten, die Allerhöchste Person Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten[WS 3] vertretenden Herrn Bevollmächtigten und dessen Empfang, um 11 Uhr feierlicher Zug in den Hörsaal der Universität, in folgender Ordnung:

          a) die Studirenden, in den von ihnen selbst Allerhöchster Erlaubniß zufolge gewählten Ordnung,

          b) die Behörden, in Folge höherer Vorschrift nach der im Staatshandbuche befolgten Ordnung, wobei die Fremden sich an die analoge Behörde anschließen,

          c) die Universitäts-Pedellen[WS 4] mit den Sceptern[WS 5],

          d) der die Allerhöchste Person vertretende Herr Bevollmächtigte zwischen dem Prorector und dem Vicekanzler,

          e) Professoren von auswärtigen Universitäten,

          f) die vier Facultäten nach Ihrer Ordnung, jede ihren Decan an der Spitze.[WS 6]

          g) die ausserordentlichen Professoren,

          h) Syndicus[WS 7] und Obervogt,

          i) Lehrer auswärtiger Lyceen und Gymnasien (die Lehrer des hiesigen Pädagogs sind unter f. g. k. und m. mit begriffen),

          k) Privatdocenten,

          l) Excercitienmeister,

          m) Officialen und Officianten[WS 8] der Universität.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. ursprüngliches Wohnhaus des Deutschen Ordens in Marburg, später Nutzung durch die Universität [[w:de:Deutsches Haus (Marburg)]
  2. Die Elisabethkirche ist heute ein evangelisches Kirchengebäude in Marburg. Sie wurde 1811 bis 1827 als Simultankirche genutzt.
  3. Kurfürst Wilhelm II. (* 28. Juli 1777 in Hanau; † 20. November 1847 in Frankfurt am Main).
  4. Ein Pedell ist eine organisatorische Hilfskraft bei öffentlichen Institutionen, wie Gerichten, Schulen und insbesondere an Universitäten.
  5. Wahrzeichen der akademischen Selbstverwaltung. 1532/33, kurz nach dem Universitätssiegel, konnte Marburg auch ein Szepterpaar erlangen [1]]
  6. Dies waren:
  7. Carl Ludwig Spangenberg, (* 25.5.1794 Arnsbach bei Borken) Jurist und Privatdozent, Syndikus der Universiät Marburg von 1820-1832 Vgl.Marburger Professorenkatalog online
  8. Bezeichnung für einen Amtsträger eher niederen Ranges, Offiziant
Empfohlene Zitierweise:
Busch, Robert, Rehm: Ordnung der am dritten Saecularfeste der Landes-Universitaet Marburg am 28. und 29. Julius 1827 statt findenden Feierlichkeiten. Krieger, 1827, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ordnung_der_am_dritten_Saecularfeste_der_Landes-Universitaet_Marburg_am_28._und_29._Julius_1827_statt_findenden_Feierlichkeiten.pdf/6&oldid=- (Version vom 25.12.2023)