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dass damals ein Freischöffe von Brensbach lebte, wahrscheinlich ein Mitglied des Vehmgerichts zu Lichtenberg.

An dem alten Kirchthurme stand die Jahreszahl 1403 eingehauen.

Bei Grossbiberau kommt ein kleiner Bach aus einem Seitenthale gerade nördlich von der Neunkircher Höhe herab in die Gersprenz. Eine kleine Stunde aufwärts liegen in dem von diesem Bächlein durchzogenen Thale die beiden Dörfer Ober- und Niederhausen, und hinter beiden erhebt sich eine mässige Höhe, auf welcher das Schloss Lichtenberg steht. Man erblickt es von vielen Punkten in dem gegen den Main abfallenden odenwäldischen Gebirgslande; am anziehendsten aber stellt es sich, von der Neunkircher Höhe aus gesehen, dar.

Man hält wohl mit Grund den in der Heppenheimer Markbeschreibung vorkommenden Namen „Gelicheberga“ für den alten Namen der Stelle, auf welcher das heutige Schloss Lichtenberg liegt. Ob jener Name nur die Höhe bezeichnen soll, oder ob die Stelle damals schon bebaut gewesen und bewohnt, ist schwer zu entscheiden. Zu den alten Besitzungen des Klosters Lorsch gehörig, wurde es von diesem zu Lehen gegeben. In den frühesten Urkunden erscheinen die Grafen von Katzenelnbogen im Besitze Lichtenbergs, und unter diesen erscheint Graf Diether II. zuerst als Besitzer der Burg, die vielleicht von ihm erbaut worden war. Dieser nannte sich wohl auch darum einen Grafen von Lichtenberg; eine eigentliche Dynastenfamilie dieses Namens gab es aber nie. Nur unter ihren Burgmännern kommt die Familie der Balereitz-Lichtenberg vor.

Später besass die Pfalz die Lehensherrlichkeit über die Burg, die sie mit der Vogtei von dem Kloster Lorsch an sich gebracht hatte. Alle spätern Besitzer trugen sie daher von der Pfalz zu Lehen, und dieser Lehnsverband dauerte auch unter den Landgrafen von Hessen-Darmstadt noch fort, bis sich das Verhältniss mit der Souveränität des Grossherzogs aufhob.

Mehrmals verschrieben die Grafen von Katzenelnbogen die Burg Lichtenberg mit Bewilligung der Pfalz ihren Gemahlinnen als Witthum. In der Verschreibung Diether IV. fehlte aber die gewöhnliche Clausel wegen einer zweiten Verheirathung, wodurch es im vierzehnten Jahrhunderte auf kurze Zeit in andere Hände

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Albert Ludwig Grimm: Die malerischen und romantischen Stellen des Odenwaldes in ihrer Vorzeit und Gegenwart. Darmstadt: Carl Wilhelm Leske, 1843, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Odenwald_(Grimm)_036.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)