Seite:Oberamt Welzheim 262.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und dergleichen fand sich damals in dem Schutte eine stark vergoldete, antike Lampe aus Bronze, welche nun in München verwahrt wird. Bei der Burg stand, wie bereits erwähnt, eine Capelle, der Sage nach einst Wallfahrt zu St. Elisabetha. Nach einem Berichte vom 13. December 1537 war damals noch „vff dem St. Elsbethenberg ein Capell vnd ein Bruderhäuslein. Darin sitzt ein Bruder.“ Dazu gehörten 2 Tagwerk Feldes, 5 Pfd. 11 Sch. Hellerzins und 35 Pfd. 8 Sch. Capitalien. Es wurde verfügt, dieses Vermögen nach dem Tode des Einsiedlers einzuziehen. Was aus der Capelle geworden, fand sich nicht.

Die Herrschaft Waldhausen wird erstmals am 23. April 1188 urkundlich genannt:[1] in dem Vertrage Kaisers Barbarossa[ws 1] mit König Alfons von Castilien, worin der Kaiser unter den Allodien seines Hauses, die er seinem Sohne Herzog Conrad als Widerlage des Heirathgutes seiner Braut zu geben verspricht, auch „castrum Waltusin cum omnibus pertinentiis“ aufzählt. Auf welche Weise Württemberg in Besitz gekommen und in welcher Verbindung hiemit die Schirmvogtei über Lorch etwa gestanden, ob die Herrschaft, wie Chroniken melden, von K. Conrad IV.[ws 2] an Württemberg abgetreten worden, war nicht zu ermitteln; aber schon am 5. September 1253, also noch vor dem Tode des obengedachten Kaisers, stellte die Gemahlin des Grafen Ulrich von Württemberg, Mechtilde, eine Urkunde „apud Waldhusen“ aus (Sattler I. Beilage 1.). Graf Eberhard verschreibt 1285 seiner an Graf Friedrich von Truhendingen vermählten Schwester die Burg Waldhausen für ihre mütterliche Erbschaft (ebenda Beil. 9.), und in dem am 23 October 1287 abgeschlossenen Frieden zwischen Kaiser Rudolph[ws 3] und dem Grafen Eberhard wird bestimmt, daß Eberhard die Burg Waldhausen zur Sicherheit für etwa noch anzurichtenden Schaden an Schwigger von Gundelfingen übergeben solle (ebenda Beil. 11.). Das württ. Lehenbuch von 1443 bezeichnet „die Herrschaft Waldhausen mit Zugehörungen“ als ein Lehen vom Reich. Die Verpfändung s. Plüderhausen.

Von der Burg schrieb sich ein ritterliches Geschlecht, wovon Einige mit Auszeichnungen der Dynasten vorkommen und vielleicht – wie die von Staufeneck und von Rechberg – in verwandtschaftlichem Verhältnisse durch eine hier angesiedelte Nebenlinie zu den Hohenstaufen gestanden haben. Ein Conradus de Waldhusen nennt sich 1150 „Ministerialis Conradi III. regis et camerarius a thesauris“ (Paullini discursus de advocatis, 1686). Egeno und Adalbertus


  1. Perz monumenta Germaniae, IV. S. 565, wo übrigens vermuthet wird, es sey Waldhausen, OA. Neresheim, gemeint.

Anmerkungen [WS]

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_262.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)