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der Wieswachs zu erwähnen, welcher bedeutender als der Ackerbau ist. Ursprünglich mit Waldenstein verbunden, kam auch dieser Ort in die Hände von schorndorfer Bürgern. Ulrich Sorg, ein solcher, kaufte 1352 vom Kloster Adelberg Alles, was es hier besaß, ausgenommen 1 Morgen „Wingarts“ um 208 Pfund Heller. Diese Güter, aus 13 Lehen bestehend, kamen später an die Schertlin, Heß und Weselin zu Schorndorf; der Held Sebastian Schertlin kaufte 1528 und 1529 das Ganze zusammen und veräußerte es 1531 an Limpurg, welches sofort bis 1806 alle Hohheit und Obrigkeit hier ausübte. Württemberg hatte nur den großen Zoll und 11 Sch. Heller Küchengeld von dem bei Unterschlechtbach erwähnten Gute. Jeder der Unterthanen hatte früher an Limpurg jährlich einen „Hackbömisch“ (3 kr.) als Surrogat zu entrichten, weil sie zuvor „den Stabherren gen Schorndorf einen Tag dienen“ mußten.

4) Michelau, früher Michenlau, Weiler mit 216 evang. Einwohnern, südlich 3/4 Stunden von Unterschlechtbach, an der Grenze des OA. Schorndorf. Der große und Wein-Zehent gebührt dem Staat, in den kleinen theilen sich dieser und die Pfarrei Welzheim, welche statt des ganzen Heuzehenten 44 kr. anzusprechen hat. Die übrigen Grundgefälle bezieht der Staat. Der Ort zählte nur 103 Einw. im J. 1774; die Zahl hat sich also indessen verdoppelt. Er theilt mit Unterschlechtbach seine Verhältnisse und war ein Bestandtheil der Herrschaft Waldenstein; Württemberg erwarb aber seine grundherrlichen Rechte an sieben Hoftheilen allermeist erst 1541 und 1543 von Heß. Das Kloster Adelberg besaß einige Zehentrechte und die Mahlmühle; das Stift Backnang einen 1520 von Georg v. Gaisberg erworbenen Hof, und das Kloster Lorch die übrigen Zehenten und die Kelter, wovon es der Kellerei jährlich einen Eimer Wein zu reichen hatte. In alten Zeiten und noch 1567 war der Ort Filial von Welzheim. Des Alberts von Michelau, der im Dienstverhältnisse zu Waldenstein stand, ward oben S. 240 gedacht.

5) Mittelschlechtbach, Weiler mit 216 evang. Einwohnern, ist beinahe ganz verbunden mit Unterschlechtbach, und von diesem nur durch die Wieslauf getrennt. Alle Zehenten, einschließlich eines Heuzehentgeldes, bezieht der Staat, dem auch die übrigen Grundgefälle gebühren. Im Übrigen s. oben. Der Ort kam mit Waldenstein an Württemberg, welches dadurch auch alle grundherrlichen Rechte, in der Mühle und 10 Lehen bestehend, erwarb.

6) Oberschlechtbach, Weiler mit 215 evang. Einwohnern, beinahe ganz mit Unterschlechtbach verbunden, an der Wieslauf. – Die Zehent- und grundherrlichen Verhältnisse sind die so eben beschriebenen, mit dem Unterschiede, daß der Ort von dem Heuzehenten

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_244.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)