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Erzeugnisse werden nicht ausgeführt; auch keine landwirthschaftliche, indem – wie erwähnt – der Ertrag des Feldes kaum das eigene Bedürfniß befriedigt.

Der Bezirk ist dem Forstamte Schorndorf zugetheilt. Der große Zehente steht dem Staate, der kleine den Pfarreien, der Novalzehente von den seit 1806 entstandenen Neubrüchen zu Unterschlechtbach und Lindenthal der Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf zu. Diese ist auch im erstgenannten Orte zum Theil und im letztgenannten allein Grundherrin. An den grundherrlichen Rechten des Staats hat die Gemeinde seit 1817 für 1131 fl. 52 kr. abgekauft. Unterschlechtbach und Lindenthal sind nach Rudersberg, die übrigen Parcellen nach Steinenberg, OA. Schorndorf, eingepfarrt. Eine Schule ist in Unterschlechtbach. Unterschlechtbach stand bis 1806 zum Theil, und Lindenthal ganz unter limpurgischer Hohheit. Die übrigen Bestandtheile der Gemeinde waren früher Zugehörden des Amtes Rudersberg (s. dort). Der im Jahr 1821 gebildete Gemeindebezirk Mittelschlechtbach (aus diesem Orte, Michelau und Oberschlechtbach bestehend) wurde 1834, unter Vereinigung desselben mit dem von Unterschlechtbach, aufgelöst.

1) Unterschlechtbach, früher Großschlechtbach, Dorf mit 429 evangel. Einwohnern an der Wieslauf. Mit Ausnahme des dem Grafen v. Pückler Namens der Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf auf einem besondern Distrikte zustehenden Weinzehenten ist der Staat alleiniger Zehentherr. In die übrigen Grundgefälle theilen sich dieselben, indem der genannten Standesherrschaft die Grundherrlichkeit über 11 übrigens längst zertrümmerte Lehen zusteht. Der Ort ist Sitz eines Revierförsters. Das Schulhaus, das früher auch als Rathhaus benützt ward, wurde 1821 erbaut. Die Nahrungsverhältnisse sind zuvor angegeben worden. An der früher in Oberschlechtbach befindlich gewesenen Schule, die bereits 1686 als Sommerschule bestand, stehen ein Schulmeister und ein Gehilfe. Die Errichtung einer Industrieschule ist im Werke. Ein Begräbnißplatz ist nicht vorhanden.

Die drei Orte Schlechtbach waren einst, wie wir bei Rudersberg sahen, eine Zugehörde der Burg Waldenstein; die Grundherrlichkeit aber befand sich frühe schon in verschiedenen Händen und es waren hauptsächlich einige Bürgerfamilien Schorndorfs

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_242.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)