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und den Herzogen von Österreich und Bayern eidlich versprechen mußte »quod nunquam aliqua bona, que ab ecclesia Laureacensi possidemus, a nobis«. (Heinrich) »alienabimus, obligando, vendendo, vel infeodando.« Die Kämpfe der Hohenstaufen mit den Päpsten, in welchen die Macht der Erstern abnahm, brachten auch Lorch Nachtheil. Noch blühte jedoch das berühmte Haus, als Lorch von allen Seiten bedrängt ward. Am 17. Nov. 1259 befahl Papst Alexander IV. auf die Vorstellung Lorchs: es sey »a nonnullis, qui nomen domini recipere in vacuum non formidant, gravibus injuriis et jacturis« bedrängt, dem Abte von Murrhardt, dem Kloster Lorch »adversus raptorum, predorum et invasorum audaciam efficaciter« beizustehen (s. auch oben bei Welzheim S. 132); und 13. April 1277 befahl Papst Johannes XXI. dem Abt zu St. Burkhard bei Würzburg, er solle die Grafen Ulrich von Asberg, Ulrich von Helfenstein und Ulrich von Wirtenperch, sowie die Ritter Albert von Ebersberg, Heinrich von Brauneck, Walther von Limpurg und Engelhard von Weinsberg d. j., welche das Kloster Lorch „super quibusdam decimis, equis, bubus, frumenti quantitate, pecunie summa et rebus aliis injuriantur“ zur Rechenschaft ziehen, vorerst aber noch mit dem Interdict gegen sie einhalten. Im Oktober 1290 klagte Lorch, es sey in Schulden, sowohl bei Christen als bei Juden, arg verstrickt, worauf Allen, die ihm beistehen würden, 40 Tage Ablaß von den Cardinälen versprochen ward. Papst Bonifaz VII. befahl 1296 dem Propst von Beutelsbach „ut bona mon. Lorch alienata revocet.“ Welche Noth das Kloster 1327 gelitten, sehen wir bei der Incorporation der Stiftspfründen. Die Klagen dauerten fort und waren sehr häufig gegen die Schenken von Limpurg und die Inhaber der Pfandschaft Hohenstaufen gerichtet. Groß war das Elend, das im Bauernkrieg über Lorch kam; die Mönche wurden verjagt und starben meist im Elend. Noch war aber das Kloster nicht ganz wieder hergestellt, als Herzog Ulrich 1535 den Obervogt, Freiherrn Fr. von Schwarzenberg von Schorndorf nach Lorch absandte, um die Reformation einzuführen. Wer sich zur neuen Lehre bekannte, erhielt ein zulängliches Leibgeding; die Andern sollten nach Maulbronn geschickt werden. So erhielt namentlich am Freitag nach Margaretha 1535 Gabriel Schulmeister von Canstatt, bisher hiesiger Conventual, ein Leibgeding von 40 fl. zugesichert. Neben dem Abt und dem Großkeller unterzeichnete 1540 „Ludwig Bonacker, Mitverwalter.“ Allein wie anderwärts, so bewirkte auch hier das Interim eine Änderung; Herzog Ulrich mußte dem neueingesetzten Convent am 30. November 1548 alle Rechte und Einkünfte wieder ausfolgen und die Beamten und Unterthanen ihrer Pflicht, mit Ausnahme der Erbhuldigung, entlassen. Von den Rechten des

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_202.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)