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8) Fratzenklingenhof, früher Franzenklingenhof, Hof mit 10 Einw., liegt auf dem Gebirge, nahe bei Ebni, nördlich von demselben. Den großen und kleinen Zehenten, sowie die übrigen Grundgefälle, stehen wegen der Forstverwaltung dem Staate zu. Dieses rauhe, nur 13 M. große, Waldgütchen ist eine neuere Ansiedelung und gehörte ins Amt Rudersberg.

Hier entspringt die Wieslauf.

9) Fratzenwiesenhof, früher Franzenwiesenhof, Hof mit 7 ev. Einw. Zunächst an der vorgenannten Parcelle gelegen, ein ebenso geringes, in neueren Zeiten angelegtes, 21 M. großes Forstgütchen, das mit demselben alle Verhältnisse mit dem einzigen Unterschiede theilt, daß den kleinen Zehenten die Pfarrei Steinenberg bezieht.

10) Gallenhöfle, Hof mit 8 evang. Einwohnern. Auf dem Gebirgsrücken, ganz nahe bei dem Fratzenklingenhof gelegen; ein noch schlechteres neueres, 10 Morgen großes Forstgütchen als dieser, und theilt mit demselben alle seine Verhältnisse.

11) Gebenweiler, Weiler mit 86 evang. Einwohnern. Liegt an der nach Welzheim führenden Straße, südlich 3/4 Stunden von Kaisersbach. Der große und kleine Zehente und die meisten übrigen Gefälle stehen dem Staat, der kleinere Theil der letzteren den Grafen v. Pückler zu.

Im Weiler stand einst eine wahrscheinlich sehr alte, der heil. Maria geweihte Capelle. Von „vnser lieben Frawen Kirchen“ ist 1425 die Rede. An ihre Stelle scheint später die Capelle getreten zu seyn, von der es 1466, wo das Kloster Lorch und Limpurg als Patronen eine neu gegründete Caplanei dotirten, heißt, sie sey »de largitionibus et elemosinis constructa.« Der Caplan saß noch 1517 in Welzheim. Auf der Capelle hing die alte Glocke, deren bei Kaisersbach S. 162 Erwähnung geschah. S. auch dort.

Gebenweiler ist ein alter Ort. Im J. 1078 schenkt Adalbert von Bielriet, dessen Geschlecht wir in der Beschreibung des Oberamtes Hall kennen lernen werden, dem Kloster Comburg den Ort, d. h. wohl nur die Obrigkeit über „Gebeneswilare.“ (Uffenheimische Nebenstunden I. S. 1148). Als Vögte des genannten Klosters scheinen die Schenken in den Besitz desselben getreten zu seyn, da sie von alten Zeiten her die Obrigkeit über den Ort behaupteten. Das Kloster Lorch aber war sowohl für sich als wegen der Capelle zu Schadburg alleiniger Grundherr und besaß schon 1489, neben den Zehenten, 7 zu Gnaden verliehene Höfe. Bis 1772 gehörte der Ort in das Amt Gschwend und wurde nun von Solms-Assenheim an Limpurg-Sontheim-Gaildorf abgetreten. Ein Theil der dahin gehörig gewesenen Frohnen ist abgelöst, ein anderer auf jährliche 58 fl. 24 kr. fixirt worden. – Im Jahr

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_166.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)