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commiss. Johannis XXI). Zwischen dem Kloster Lorch und Gernold von Wallencin, Bürger zu Gmünd, wurde 1305 ein Streit beigelegt »super quodam molendino dicto Cromühl et bonis in Nibelgow.« Einige Bürger verkaufen 1376 dem Kloster Lorch ihre Rechte „an den Guten zu Nibelgow die die von Reinharts vmb Zins von vns bisher gehabt hant.“ Diesen bei Rienharz gelegenen Weidedistrikt nennt das Lagerbuch von 1567 „Alten Nibelgau.“ Die Meuschenmühle wird noch 1553 „Nibelgau die Mülen“ und 1600 „Nibelgaumühle.“ genannt. Ein Acker bei Aichstruth wird 1489 „der Nibelgewacker“ genannt. Die an sich nicht unwahrscheinliche Vermuthung, daß die Herren von Beuren die Grafen dieses Gaues gewesen, dürfte eine Bestätigung darin finden, daß die verwandte spätere Linie der Hohenstaufen wo nicht den ganzen Bezirk, so doch den größten Theil desselben, darunter Welzheim und die umliegenden Orte, besessen hat.

Bald nach dem Zerfalle der Gauverfassung treffen wir nämlich das Geschlecht der Hohenstaufen als Territorialherren eines großen Theils unseres Bezirkes. Zwar läßt sich derselbe bei dem Mangel alter Urkunden nicht mit Sicherheit abgrenzen; allein wir irren wohl schwerlich sehr, wenn wir den südlichen, jenseits der Rems gelegenen, Theil desselben dem Stammhause der Beuren, den westlichen, bis zur Wieslauf reichenden, und den östlichen, der Rems entlang sich erstreckenden Theil bis zu der Hochebene von Alfdorf und Pfahlbronn hinauf der hohenstaufenschen Herrschaft Waldhausen und Lorch, das Wieslaufthal mit dem westlichen Abhange des welzheimer Waldes der gleichfalls hohenstaufenschen Herrschaft Waldenstein und den größeren Theil der welzheimer Hochebene der ebenfalls hohenstaufenschen, einst wohl bedeutenderen, Herrschaft Welzheim als ursprüngliches Besitzthum zuschreiben. Somit bliebe nur noch der nördliche und nordwestliche Abhang des welzheimer Waldes in Frage; wie aber hier die Dynasten von Ebersberg, deren Territorium bis 1 Stunde vor Welzheim hereinragte, und dort

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_103.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)