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verfolgen kann. Diesseits der Strübelmühle mündet auch das Gelbbachthal, in der Richtung gegen Vordersteinenberg das Oberamt begrenzend, in das Leinthal ein und von dieser aus verläuft das Thal unter verschiedenen Windungen und von schroffen Gehängen umgeben in nahezu östlicher Richtung längs der Oberamtsgrenze, bis es östlich von Pfersbach in das Oberamt Gmünd eintritt, um seine Gewässer bei Abtsgmünd dem Kocher zuzuführen. Das Leinthal ist freundlich-lieblich, hat aber einen kalten Hauch und ist mit Sauergräsern überwachsen.

Vom östlichen Abfall des Bezirks führen einige unbedeutende Einschnitte, wie z. B. das jenseits Kaisersbach beginnende Glattenzainbachthal in das Roththal ein; einen etwas bedeutenderen Antheil an unserm Bezirk nimmt das obere Murrthal mit seinen Verzweigungen, dem Otterbachthal, welches sich beim Göckelhof in das Hauptthal einmündet.

d. Höhlen und Klüfte

scheinen sich in dem Bezirk keine zu finden, wie es sich auch von der Beschaffenheit seiner Gesteine erwarten läßt. [1]


2. Gewässer.
a. Brunnquellen.

Der ganze Bezirk gehört in Beziehung auf Quellwasser zu den begünstigteren des Landes. Welzheim selbst besitzt, besonders im unteren Theile der Stadt, mehrere laufende Brunnen, und hinreichend Pumpbrunnen.

Rudersberg hat keinen laufenden Brunnen, übrigens


  1. Nach Mittheitlung der Herren Pfarrer Scholl und Mayer ist jedoch in einer Seitenschlucht des Schweizerthals beim Schölleshof eine Felsenhöhle, der Hohlenstein genannt. Sie besteht aus großen Massen grobkörnigen Sandsteines, ist 36′ breit, 48′ hoch und in Form einer offenen Halle gebildet. Ein Waldbach fällt oben über sie gerade in der Mitte herab und bildet einen schönen Wasserfall, der Winters pittoreske Eissäulen formirt. Die Höhle verdiente wohl eine nähere Untersuchung.  M.
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 011. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_011.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)